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Prozesskostenvorschuss

Definition

Anspruch des wirtschaftlich schwächeren Ehegatten gegen den anderen auf Vorschuss für die Kosten eines Rechtsstreits in persönlichen Angelegenheiten (§ 1360a Abs. 4 BGB). Geht der Verfahrenskostenhilfe vor.

Wer sich mit Prozesskostenvorschuss beschäftigt, steht meist mitten in einer Trennung. Die verwandten Begriffe unten führen dich zu den Nachbarthemen, die Anliegen-Seiten erklären die Regeln ausführlich mit Zahlen, und das Verzeichnis zeigt Kanzleien mit Familienrecht-Schwerpunkt in deiner Stadt.

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