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Selbstbehalt

Definition

Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen für den eigenen Lebensbedarf bleiben muss. 2026: 1.450 € gegenüber minderjährigen Kindern bei Erwerbstätigkeit (1.200 € sonst), 1.600 € gegenüber Ehegatten (1.475 € sonst), 1.750 € gegenüber volljährigen Kindern, jeweils inklusive Warmmiete.

Selbstbehalt ist ein Fachbegriff aus dem deutschen Familienrecht. Die Definition oben gibt den Stand der Gesetze und der veröffentlichten Tabellen zum September 2026 wieder. Für die praktische Anwendung sind die Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblich.

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