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Folgesachen

Definition

Angelegenheiten, die mit der Scheidung zusammen entschieden werden können: Versorgungsausgleich, Unterhalt, Ehewohnung, Hausrat, Zugewinn, Sorge und Umgang (§ 137 FamFG). Sie bilden mit der Scheidung den Verbund und erhöhen den Verfahrenswert.

Wer sich mit Folgesachen beschäftigt, steht meist mitten in einer Trennung. Die verwandten Begriffe unten führen dich zu den Nachbarthemen, die Anliegen-Seiten erklären die Regeln ausführlich mit Zahlen, und das Verzeichnis zeigt Kanzleien mit Familienrecht-Schwerpunkt in deiner Stadt.

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