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Ehevertrag

Definition

Notariell beurkundete Vereinbarung über Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich (§ 1408 BGB). Kann vor oder während der Ehe geschlossen werden. Gerichte prüfen ihn auf Sittenwidrigkeit und Ausübungskontrolle; einseitig benachteiligende Klauseln sind unwirksam.

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