Trennungsjahr-Rechner
Ab wann kannst du die Scheidung einreichen, wann wird das Scheitern der Ehe unwiderleglich vermutet, und welche Fristen laufen ab dem Trennungstag?
Was ab dem Trennungstag gilt
- Trennungsunterhalt kann ab sofort gefordert werden, rückwirkend nur ab Aufforderung (§ 1613 BGB).
- Nach 12 Monaten: Scheidungsantrag bei Einvernehmen (§ 1566 Abs. 1 BGB). Viele Kanzleien reichen 4 bis 8 Wochen vorher ein.
- Nach 36 Monaten: Scheidung auch gegen den Willen des anderen (§ 1566 Abs. 2 BGB).
- Steuerklassen: ab 1. Januar des Folgejahres Einzelveranlagung, Wechsel zu Klasse I oder II.
- Ehewohnung: Wer 6 Monate ausgezogen ist ohne Rückkehrabsicht, hat sie dem anderen überlassen (§ 1361b Abs. 4 BGB).
Versöhnungsversuche bis etwa drei Monate unterbrechen das Trennungsjahr nicht (§ 1567 Abs. 2 BGB). Keine Rechtsberatung.