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Ehezeit

Definition

Für den Versorgungsausgleich maßgeblicher Zeitraum: vom ersten Tag des Heiratsmonats bis zum letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags (§ 3 VersAusglG). Nur in dieser Zeit erworbene Anrechte werden geteilt.

Ehezeit ist ein Fachbegriff aus dem deutschen Familienrecht. Die Definition oben gibt den Stand der Gesetze und der veröffentlichten Tabellen zum September 2026 wieder. Für die praktische Anwendung sind die Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblich.

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