Unterhaltsrechner 2026
Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 (15 Einkommensgruppen, vier Altersstufen, Kindergeldanrechnung, Bedarfskontrolle) und Ehegattenunterhalt nach der 45-Prozent-Formel. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Kindesunterhalt
Ehegattenunterhalt (optional)
Grundlagen
Mindestunterhalt 2026: 486 € (0 bis 5), 558 € (6 bis 11), 653 € (12 bis 17), 698 € (ab 18 im Haushalt). Kindergeld 259 €, hälftige Anrechnung 129,50 € bei Minderjährigen. Selbstbehalt gegenüber Kindern 1.450 € (erwerbstätig) bzw. 1.200 €, gegenüber Ehegatten 1.600 € bzw. 1.475 €. Die Tabelle geht von zwei Berechtigten aus; bei einem Kind stuft der Rechner eine Gruppe höher, bei drei oder mehr eine Gruppe niedriger ein. Bereinigtes Netto: Nettoeinkommen abzüglich 5 % berufsbedingter Aufwendungen, angemessener Altersvorsorge und ehebedingter Schulden.
Quelle: Düsseldorfer Tabelle 2026 (OLG Düsseldorf), Stand September 2026. Die Leitlinien der Oberlandesgerichte weichen im Detail ab, insbesondere beim Erwerbstätigenbonus (1/10 oder 1/7) und beim Wohnvorteil. Mangelfall, Wechselmodell und volljährige Kinder rechnet der Rechner nicht.