Trennungsunterhalt: Regeln, Zahlen, Praxis
Trennungsunterhalt steht dem Ehegatten mit dem geringeren Einkommen ab dem Tag der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung zu (§ 1361 BGB). Faustformel: 45 Prozent der Differenz der bereinigten Nettoeinkommen beim Erwerbstätigen, 50 Prozent bei sonstigem Einkommen. Er muss eingefordert werden.
So wird Trennungsunterhalt berechnet
Ausgangspunkt sind die Nettoeinkommen beider Ehegatten, bereinigt um berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5 Prozent), Kindesunterhalt, angemessene Altersvorsorge und Schulden aus der Ehezeit. Beim Erwerbseinkommen bleibt ein Zehntel als Erwerbstätigenbonus beim Verdienenden. Die Differenz wird hälftig geteilt. Beispiel für Deutschland: 3.200 € gegen 1.400 € bereinigt ergibt rund 810 € Trennungsunterhalt.
Die Gerichte in Deutschland und bundesweit rechnen nach dem Halbteilungsgrundsatz: Beide Ehegatten sollen nach der Trennung gleich viel vom gemeinsamen Einkommen haben. Der Erwerbstätigenbonus honoriert, wer arbeitet. Wohnvorteil aus mietfreiem Wohnen im eigenen Haus wird als fiktives Einkommen angesetzt.
Unser Unterhaltsrechner setzt die Faustformel um: 45 Prozent der Differenz aus Erwerbseinkommen, 50 Prozent aus sonstigem Einkommen, jeweils nach Abzug von Kindesunterhalt. Die Zahl ist ein Anhaltspunkt. Für Deutschland gelten die Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts, die im Detail abweichen können.
Wer muss zahlen, wer bekommt?
Anspruch hat, wer nach der Trennung nicht aus eigenem Einkommen den bisherigen Lebensstandard halten kann. Im ersten Trennungsjahr muss niemand eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, die er vorher nicht hatte (§ 1361 Abs. 2 BGB). Danach steigt die Erwartung, vor allem wenn keine kleinen Kinder betreut werden.
Zahlen muss der Ehegatte mit dem höheren Einkommen, solange ihm der Selbstbehalt bleibt: 1.600 € monatlich bei Erwerbstätigkeit, 1.475 € sonst (Düsseldorfer Tabelle 2026, jeweils inklusive Warmmiete). Reicht das Einkommen nicht für alle Berechtigten, gehen minderjährige Kinder vor (§ 1609 BGB).
Der Anspruch entfällt oder wird gekürzt, wenn er grob unbillig wäre (§ 1361 Abs. 3 i. V. m. § 1579 BGB), etwa bei einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaft oder schweren Verfehlungen. Die Hürde ist hoch. Kanzleien in Deutschland raten, Unterhalt zunächst schriftlich zu fordern, denn rückwirkend gibt es ihn nur ab dem Monat der Aufforderung.
Trennungsunterhalt durchsetzen
Der erste Schritt ist ein Auskunftsverlangen: Du hast Anspruch auf Belege über das Einkommen des anderen (§ 1361 Abs. 4 BGB). Bleibt die Zahlung aus, kann der Unterhalt beim Familiengericht in Deutschland beantragt werden, im Eilfall per einstweiliger Anordnung, die innerhalb weniger Wochen ergeht.
Ein Unterhaltstitel, also ein Beschluss, eine notarielle Urkunde oder eine Jugendamtsurkunde beim Kindesunterhalt, macht den Anspruch vollstreckbar. Ohne Titel bist du auf freiwillige Zahlung angewiesen. Viele Paare in Deutschland regeln den Trennungsunterhalt in einer Trennungsvereinbarung, die ein Notar beurkundet.
Wichtig zu wissen: Auf Trennungsunterhalt kann für die Zukunft nicht verzichtet werden (§ 1614 BGB analog), Vereinbarungen unter dem Existenzminimum sind unwirksam. Auch ein Verzicht in der Trennungsvereinbarung schützt den Pflichtigen also nicht sicher.
| Rechtsgrundlage | § 1361 BGB |
|---|---|
| Dauer | Ab Trennung bis Rechtskraft der Scheidung |
| Faustformel | 45 % der Differenz der bereinigten Erwerbseinkommen, 50 % bei sonstigem Einkommen |
| Selbstbehalt Pflichtiger | 1.600 € (erwerbstätig) / 1.475 € (nicht erwerbstätig) inkl. Warmmiete, Düsseldorfer Tabelle 2026 |
| Erwerbstätigenbonus | 1/10 des bereinigten Erwerbseinkommens |
| Rückwirkung | Nur ab Monat der Aufforderung oder Auskunftsverlangen (§ 1613 BGB) |
Stand September 2026.
Trennungsunterhalt nach Stadt
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Trennungsunterhalt bei 2.500 € Nettoeinkommen des Ehemanns und 0 € der Ehefrau?
Kann ich Trennungsunterhalt rückwirkend fordern?
Muss ich im Trennungsjahr arbeiten gehen?
Endet der Trennungsunterhalt automatisch?
Zählt der Wohnvorteil als Einkommen?
Was ist, wenn der Pflichtige Schulden hat?
Kann ich auf Trennungsunterhalt verzichten?
Wo beantrage ich Trennungsunterhalt?
Weitere Anliegen
Trennung.net vermittelt keine Anwälte und erhält keine Provision. Die genannten Beträge basieren auf der Düsseldorfer Tabelle 2026 und den Gebührentabellen nach KostBRÄG 2025. Im Einzelfall entscheidet das Familiengericht. Stand: September 2026.