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Kindergeldanrechnung

Definition

Beim Kindesunterhalt wird das Kindergeld auf den Bedarf angerechnet: bei Minderjährigen zur Hälfte (2026: 129,50 €), bei Volljährigen voll (259 €). Tabellenbetrag minus Anrechnung ergibt den Zahlbetrag (§ 1612b BGB).

Kindergeldanrechnung ist ein Fachbegriff aus dem deutschen Familienrecht. Die Definition oben gibt den Stand der Gesetze und der veröffentlichten Tabellen zum September 2026 wieder. Für die praktische Anwendung sind die Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblich.

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Wir sind ein redaktionelles Nachschlagewerk, keine Kanzlei. Rechtliche Aussagen geben den Stand der Gesetze und der veröffentlichten Tabellen zum September 2026 wieder. Für deinen konkreten Fall brauchst du anwaltliche Beratung.