Online-Scheidung: Regeln, Zahlen, Praxis
Eine Online-Scheidung ist keine eigene Verfahrensart. Der Anwalt wird digital beauftragt und kommuniziert per Mail, das Verfahren läuft aber wie immer über das Familiengericht in Deutschland mit persönlichem Termin. Die Gebühren sind gesetzlich gleich; gespart werden Wege und Zeit, nicht Kosten.
Was Online-Scheidung wirklich bedeutet
Der Begriff ist Marketing. Es gibt in Deutschland keine Scheidung ohne Familiengericht und ohne Anwalt. Was Online-Anbieter bieten, ist die digitale Mandatierung: Formular ausfüllen, Unterlagen hochladen, Vollmacht unterschreiben, Antrag geht raus. Für Menschen in Deutschland mit klarer, einvernehmlicher Lage ist das eine bequeme Variante.
Der Ablauf unterscheidet sich vom klassischen Mandat nur am Anfang. Nach der Beauftragung reicht die Kanzlei den Antrag beim zuständigen Gericht ein, das Gericht verschickt die Versorgungsausgleichsformulare, der Termin wird anberaumt. An diesem Termin nimmst du persönlich oder per Video teil (§ 128 FamFG i. V. m. § 128a ZPO); viele Familiengerichte lassen Video inzwischen zu.
Sinnvoll ist die Online-Variante, wenn keine Folgesachen streitig sind, das Trennungsjahr abgelaufen ist und beide Ehegatten mitwirken. Sobald Unterhalt, Zugewinn oder Kinderbelange umstritten sind, ist eine Kanzlei in Deutschland mit persönlichem Gespräch die bessere Wahl.
Kosten: gleich wie beim Anwalt vor Ort
Die Anwaltsgebühren nach RVG sind bundesweit festgelegt und dürfen nicht unterschritten werden (§ 49b BRAO). Ein Online-Anbieter darf für dieselbe Leistung nicht weniger verlangen als eine Kanzlei in Deutschland. Wer mit niedrigeren Kosten wirbt, rechnet meist mit einem zu niedrigen Verfahrenswert, den das Gericht am Ende korrigiert.
Gespart wird bei Reisekosten und Zeit, nicht bei Gebühren. Wer den Termin per Video wahrnimmt, spart die Anreise. Wer eine Kanzlei aus einer anderen Stadt beauftragt, sollte klären, ob Reisekosten des Anwalts zum Termin anfallen; viele Kanzleien nutzen Terminsvertreter oder Video.
Ein Kostenvoranschlag im engeren Sinne existiert im Kostenrecht nicht. Verlässlich ist nur die Rechnung: Verfahrenswert nach § 43 und § 50 FamGKG, dann Gebührentabelle. Unser Scheidungskostenrechner liefert diesen Betrag ohne Marketingabschlag.
Anbieter prüfen
Prüfe das Impressum: Steht dort eine Rechtsanwaltskanzlei mit Namen der Anwälte und zuständiger Rechtsanwaltskammer, oder eine GmbH, die Anfragen weiterleitet? Beim Vermittler landen deine Daten zunächst bei einem Unternehmen, das erst dann einen Anwalt sucht. Das ist zulässig, aber weniger transparent.
Achte auf die Kommunikation: Ein seriöser Anbieter erklärt dir den Verfahrenswert offen, nennt das zuständige Familiengericht in Deutschland und sagt, dass der Termin stattfinden wird. Versprechen wie Scheidung in vier Wochen sind unrealistisch, weil der Versorgungsausgleich allein Monate braucht.
Datenschutz ist bei Familiensachen besonders wichtig. Unterlagen mit Einkommen, Kindern und Adressen sollten nur verschlüsselt hochgeladen werden. Eine Kanzlei unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht, ein Vermittler nur der DSGVO.
| Verfahren | Identisch: Familiengericht, Anwaltszwang, Termin |
|---|---|
| Gebühren | Identisch nach RVG/FamGKG, kein Unterschreiten erlaubt |
| Mandatierung | Digital per Formular und Scan statt Kanzleibesuch |
| Termin | Persönlich oder per Video (§ 128a ZPO), nicht verzichtbar |
| Geeignet für | Einvernehmliche Scheidung ohne streitige Folgesachen |
| Weniger geeignet | Streit um Unterhalt, Zugewinn, Sorge oder Umgang |
Stand September 2026.
Online-Scheidung nach Stadt
Häufige Fragen
Ist eine Online-Scheidung in Deutschland überhaupt möglich?
Ist die Online-Scheidung günstiger?
Muss ich zum Gericht in Deutschland?
Kann ich einen Anwalt aus einer anderen Stadt beauftragen?
Wie erkenne ich einen seriösen Anbieter?
Wie lange dauert eine Online-Scheidung?
Brauchen wir beide einen Anwalt?
Kann ich die Online-Scheidung abbrechen?
Weitere Anliegen
Trennung.net vermittelt keine Anwälte und erhält keine Provision. Die genannten Beträge basieren auf der Düsseldorfer Tabelle 2026 und den Gebührentabellen nach KostBRÄG 2025. Im Einzelfall entscheidet das Familiengericht. Stand: September 2026.