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Scheidung einreichen: Regeln, Zahlen, Praxis

Die Scheidung wird nicht bei der Stadt, sondern beim Familiengericht (Amtsgericht) eingereicht, und zwar zwingend durch einen Anwalt. Voraussetzung ist in der Regel das abgelaufene Trennungsjahr. Nach Zahlung des Gerichtskostenvorschusses wird der Antrag dem Ehepartner zugestellt.

Voraussetzungen für den Scheidungsantrag

Nach § 1565 BGB wird eine Ehe geschieden, wenn sie gescheitert ist. Das Gesetz vermutet das Scheitern nach einem Jahr Trennung, wenn beide die Scheidung wollen, und nach drei Jahren auch gegen den Willen eines Ehegatten. In Deutschland wie überall ist das Trennungsjahr daher der Normalfall. Eine Härtefallscheidung vor Ablauf des Jahres ist möglich, aber die Ausnahme.

Das Trennungsjahr muss nicht in getrennten Wohnungen verbracht werden. Auch eine Trennung innerhalb der Ehewohnung zählt, wenn ihr getrennt wirtschaftet, getrennt schlaft und keine Gemeinsamkeiten mehr pflegt. Vor dem Familiengericht in Deutschland musst du das glaubhaft machen; das Gericht fragt beide Ehegatten im Termin danach.

Wer die Scheidung einreicht, braucht drei Dinge: einen Anwalt, das (fast) abgelaufene Trennungsjahr und den Gerichtskostenvorschuss. Ehevertrag, Kinder oder Vermögen ändern nichts an diesen Grundvoraussetzungen, sie beeinflussen nur, ob das Verfahren in Deutschland einvernehmlich oder streitig wird.

Ablauf in Deutschland: vom Antrag zum Beschluss

Dein Anwalt reicht den Antrag beim Familiengericht ein. Nach Zahlung des Gerichtskostenvorschusses wird er dem Ehepartner zugestellt, der binnen einer Frist Stellung nehmen kann. Parallel verschickt das Gericht die Fragebögen für den Versorgungsausgleich an beide Ehegatten. Die Rentenversicherungsträger brauchen dafür in der Praxis oft drei bis fünf Monate.

Sobald die Auskünfte zum Versorgungsausgleich vorliegen, setzt das Familiengericht den Scheidungstermin fest. Beide Ehegatten werden persönlich angehört, bei einvernehmlicher Scheidung dauert das meist unter einer halben Stunde. Der Scheidungsbeschluss wird rechtskräftig, wenn beide auf Rechtsmittel verzichten oder die Beschwerdefrist von einem Monat abläuft.

Typischer Zeitplan bei einvernehmlicher Scheidung in Deutschland: Antrag im Monat 0, Zustellung im Monat 1, Versorgungsausgleichs-Auskünfte bis Monat 4 bis 6, Termin im Monat 5 bis 8, Rechtskraft einen Monat später. Streitige Folgesachen wie Unterhalt oder Zugewinn werden im Verbund entschieden und verlängern das Verfahren um Monate bis Jahre.

Wer sollte den Antrag stellen?

Rechtlich macht es keinen Unterschied, wer den Antrag stellt. Praktisch schon: Der Antragsteller zahlt den Gerichtskostenvorschuss und trägt die eigenen Anwaltskosten. Der Antragsgegner kann bei einvernehmlicher Scheidung auf einen eigenen Anwalt verzichten und spart damit rund die Hälfte der Gesamtkosten. Viele Paare in Deutschland vereinbaren deshalb eine Kostenteilung.

Wer den Antrag stellt, bestimmt das Tempo. Wenn dein Ehepartner die Scheidung hinauszögert, kannst du nach Ablauf des Trennungsjahres selbst einreichen; seine Zustimmung ist dann nicht nötig, wenn das Gericht vom Scheitern der Ehe überzeugt ist. Nach drei Jahren Trennung wird das Scheitern unwiderleglich vermutet.

Ein Sonderfall: Wer gemeinsam mit dem Antrag Verfahrenskostenhilfe beantragt, sollte den Antrag selbst stellen, damit die Bewilligung vor der Zustellung geprüft wird. Kanzleien in Deutschland bereiten den VKH-Antrag routinemäßig mit vor.

Scheidungsantrag: die wichtigsten Eckdaten
ZuständigFamiliengericht beim Amtsgericht, meist am Wohnort der Kinder oder am letzten gemeinsamen Wohnort (§ 122 FamFG)
AnwaltszwangJa, mindestens für den Antragsteller (§ 114 FamFG)
RegelvoraussetzungTrennungsjahr abgelaufen (§ 1566 Abs. 1 BGB)
Ohne ZustimmungNach drei Jahren Trennung (§ 1566 Abs. 2 BGB)
Gerichtskosten2,0 Gebühren nach FamGKG, Vorschuss vom Antragsteller
RechtskraftEinen Monat nach Zustellung des Beschlusses oder sofort bei beidseitigem Rechtsmittelverzicht

Stand September 2026.

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Scheidung einreichen nach Stadt

Häufige Fragen

Kann ich den Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres einreichen?
Ja, wenn das Jahr bis zum Scheidungstermin voll sein wird. Viele Kanzleien reichen den Antrag etwa vier bis acht Wochen vor Ablauf ein, weil die Zustellung und der Versorgungsausgleich ohnehin Zeit brauchen.
Was passiert, wenn mein Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt?
Nach einem Jahr Trennung kann das Gericht die Ehe trotzdem scheiden, wenn es vom Scheitern überzeugt ist. Nach drei Jahren Trennung wird die Ehe auch gegen den Willen des anderen geschieden.
Welche Unterlagen braucht der Anwalt für den Antrag?
Heiratsurkunde, Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder, Personalausweise, Angaben zum Trennungsdatum, Einkommensnachweise für den Verfahrenswert und, falls vorhanden, den Ehevertrag.
Wie lange dauert es bis zur Zustellung?
Nach Eingang des Gerichtskostenvorschusses meist zwei bis vier Wochen. Ohne Vorschuss passiert nichts; das Gericht stellt erst zu, wenn bezahlt ist.
Kann ich den Antrag zurücknehmen?
Ja, bis zur Rechtskraft. Die Rücknahme kostet allerdings die bereits entstandenen Gebühren, das Gericht ermäßigt seine Gebühr dann von 2,0 auf 0,5.
Muss der Versorgungsausgleich immer durchgeführt werden?
Bei Ehen bis zu drei Jahren nur auf Antrag, sonst von Amts wegen. Er kann durch notariellen Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen werden, das Gericht prüft die Vereinbarung aber auf Wirksamkeit.
Gibt es eine Scheidung ohne Gerichtstermin?
Nein. Das persönliche Anhören beider Ehegatten ist Pflicht (§ 128 FamFG). Möglich ist inzwischen aber die Teilnahme per Video an vielen Gerichten.
Kann ich meinen Ehenamen nach der Scheidung behalten?
Ja. Der Ehename bleibt automatisch bestehen. Wer den Geburtsnamen wieder annehmen möchte, erklärt das nach Rechtskraft gegenüber dem Standesamt.

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