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Kindesunterhalt: Regeln, Zahlen, Praxis

Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. 2026 beträgt der Mindestunterhalt 486 € (0 bis 5 Jahre), 558 € (6 bis 11) und 653 € (12 bis 17). Davon wird das halbe Kindergeld von 129,50 € abgezogen. Zahlen muss der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt.

Düsseldorfer Tabelle 2026: die Werte

Die Düsseldorfer Tabelle ist keine Rechtsnorm, wird aber von allen Familiengerichten in Deutschland und bundesweit angewendet. Sie ordnet das bereinigte Nettoeinkommen des Pflichtigen 15 Einkommensgruppen zu (bis 2.100 € in Gruppe 1, bis 11.200 € in Gruppe 15) und nennt für vier Altersstufen den Bedarf. Der Tabellenbetrag steigt pro Gruppe um 5 bis 8 Prozent.

Vom Tabellenbetrag wird das Kindergeld abgezogen: bei Minderjährigen die Hälfte (2026: 129,50 €), bei Volljährigen das volle Kindergeld von 259 €. Das Ergebnis ist der Zahlbetrag. In Gruppe 1 sind das 2026: 356,50 €, 428,50 € und 523,50 €. Die Tabelle geht von zwei Unterhaltsberechtigten aus; bei einem Kind wird oft eine Gruppe höher, bei drei oder mehr eine Gruppe niedriger eingestuft.

Der Bedarfskontrollbetrag sichert, dass dem Pflichtigen nach Abzug aller Unterhaltspflichten ein angemessener Betrag bleibt; in Gruppe 1 entspricht er dem Selbstbehalt von 1.450 €. Wird er unterschritten, erfolgt die Rückstufung in die nächstniedrigere Gruppe. Unser Unterhaltsrechner bildet Tabelle, Kindergeldabzug und Bedarfskontrolle ab.

Wer zahlt und wie lange?

Beide Eltern sind unterhaltspflichtig. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflicht durch Betreuung (§ 1606 Abs. 3 BGB), der andere zahlt Barunterhalt. Im echten Wechselmodell mit annähernd gleicher Betreuung tragen beide anteilig nach ihrem Einkommen; in Deutschland ist das inzwischen ein häufiges Streitthema.

Die Unterhaltspflicht endet nicht mit 18. Volljährige Kinder in Schule, Ausbildung oder Studium haben weiterhin Anspruch, dann gegen beide Eltern anteilig nach Einkommen. Der Bedarf eines auswärts wohnenden Studierenden liegt 2026 bei 990 € monatlich (davon 440 € Warmmiete), das Kindergeld wird voll angerechnet.

Minderjährige Kinder haben Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten (§ 1609 Nr. 1 BGB). Reicht das Einkommen nicht, wird der verfügbare Betrag über dem Selbstbehalt im Mangelfall quotal verteilt. Wer den Mindestunterhalt nicht aufbringen kann, muss eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit erfüllen, notfalls mit Nebenjob.

Unterhalt festlegen und durchsetzen

Der einfachste Weg ist eine kostenlose Jugendamtsurkunde: Der Pflichtige verpflichtet sich beim Jugendamt in Deutschland zur Zahlung, die Urkunde ist ein vollstreckbarer Titel. Alternativ regelt das Familiengericht den Unterhalt im vereinfachten Verfahren oder im Streitverfahren. Ein dynamischer Titel in Prozent des Mindestunterhalts passt sich jährlich automatisch an.

Zahlt der Pflichtige nicht, springt der Unterhaltsvorschuss ein: Das Jugendamt zahlt für Kinder bis 17 Jahre den Mindestunterhalt abzüglich Kindergeld und holt sich das Geld beim Pflichtigen zurück. Ab dem 12. Lebensjahr gelten Einschränkungen, wenn der betreuende Elternteil Bürgergeld bezieht und nicht mindestens 600 € brutto verdient.

Das Jugendamt in Deutschland bietet außerdem Beistandschaft an (§ 1712 BGB): Es macht den Unterhalt für das Kind gegenüber dem anderen Elternteil geltend, kostenlos und ohne Anwalt. Für Unterhaltsstreit mit komplexen Einkommen bleibt die Familienrechts-Kanzlei die bessere Adresse.

Kindesunterhalt 2026: Mindestunterhalt und Zahlbeträge (Einkommensgruppe 1)
0 bis 5 Jahre486 € Bedarf, Zahlbetrag 356,50 €
6 bis 11 Jahre558 € Bedarf, Zahlbetrag 428,50 €
12 bis 17 Jahre653 € Bedarf, Zahlbetrag 523,50 €
Ab 18 im Haushalt698 € Bedarf, Zahlbetrag 439 €
Studierende auswärts990 € Bedarf inkl. 440 € Warmmiete, Kindergeld voll angerechnet
Selbstbehalt Pflichtiger1.450 € erwerbstätig, 1.200 € nicht erwerbstätig

Stand September 2026.

Unterhaltsrechner

Kindesunterhalt nach Stadt

Häufige Fragen

Wie viel Kindesunterhalt muss ich 2026 zahlen?
In der ersten Einkommensgruppe (bis 2.100 € netto) 356,50 € für ein Kind bis 5, 428,50 € für 6 bis 11 und 523,50 € für 12 bis 17 Jahre, jeweils nach Abzug des halben Kindergelds. Bei höherem Einkommen steigt der Betrag stufenweise.
Wird das Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet?
Ja. Bei minderjährigen Kindern die Hälfte (129,50 €), bei volljährigen das volle Kindergeld (259 €). Der Tabellenbetrag minus Anrechnung ergibt den Zahlbetrag.
Was ist der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt?
1.450 € monatlich für Erwerbstätige und 1.200 € für nicht Erwerbstätige, jeweils inklusive Wohnkosten bis 520 € warm. Darunter muss niemand Kindesunterhalt zahlen, aber er muss sich um mehr Einkommen bemühen.
Gilt die Düsseldorfer Tabelle auch in Deutschland?
Ja, bundesweit. Die Oberlandesgerichte ergänzen sie durch eigene Leitlinien, die Grundwerte sind aber identisch.
Wie funktioniert Unterhalt im Wechselmodell?
Bei annähernd gleicher Betreuung tragen beide Eltern den Unterhalt anteilig nach ihrem Einkommen. Der Bedarf wird aus dem zusammengerechneten Einkommen ermittelt und um Mehrkosten des Wechselmodells erhöht.
Muss ich für ein volljähriges Kind noch zahlen?
Ja, solange es in Schule, Ausbildung oder Erststudium ist und sich ernsthaft bemüht. Dann haften beide Eltern anteilig nach Einkommen.
Was ist Unterhaltsvorschuss?
Eine staatliche Leistung, wenn der andere Elternteil nicht oder nicht ausreichend zahlt. Sie beträgt Mindestunterhalt minus Kindergeld und wird beim Jugendamt beantragt.
Kann ich den Kindesunterhalt selbst berechnen?
Für Standardfälle ja, mit Düsseldorfer Tabelle oder unserem Rechner. Bei Selbstständigen, Wohnvorteil, Wechselmodell oder mehreren Berechtigten lohnt sich anwaltliche Berechnung.

Weitere Anliegen

Trennung.net vermittelt keine Anwälte und erhält keine Provision. Die genannten Beträge basieren auf der Düsseldorfer Tabelle 2026 und den Gebührentabellen nach KostBRÄG 2025. Im Einzelfall entscheidet das Familiengericht. Stand: September 2026.