Sorgerecht: Regeln, Zahlen, Praxis
Bei verheirateten Eltern bleibt das gemeinsame Sorgerecht nach der Scheidung bestehen. Alleinige Sorge gibt es nur auf Antrag beim Familiengericht, wenn das dem Kindeswohl am besten entspricht (§ 1671 BGB). Die Frage, bei wem das Kind lebt, ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht, ein Teil der Sorge.
Gemeinsame Sorge nach der Trennung
Die gemeinsame elterliche Sorge endet nicht mit der Trennung. Bei Fragen von erheblicher Bedeutung, also Schulwahl, Operationen, Religion, Umzug ins Ausland, müssen beide Eltern zustimmen. Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheidet, bei wem das Kind gerade ist (§ 1687 BGB). In Deutschland wie überall führt die Grenzziehung zu vielen Konflikten.
Können sich Eltern in einer wichtigen Frage nicht einigen, überträgt das Familiengericht die Entscheidung einem Elternteil (§ 1628 BGB). Das ist kein Sorgerechtsentzug, sondern eine Einzelentscheidung. Typische Fälle: Impfung, Schulform, Kita-Wechsel, Namensänderung.
Bei nicht verheirateten Eltern hat die Mutter zunächst die alleinige Sorge, gemeinsame Sorge entsteht durch Sorgeerklärung beim Jugendamt oder Notar oder durch Gerichtsbeschluss auf Antrag des Vaters (§ 1626a BGB). Das Jugendamt in Deutschland nimmt Sorgeerklärungen kostenlos entgegen.
Aufenthaltsbestimmungsrecht und Lebensmittelpunkt
Die praktisch wichtigste Frage ist, wo das Kind wohnt. Können sich die Eltern nicht einigen, entscheidet das Familiengericht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, meist nach Anhörung von Kind, Jugendamt und gegebenenfalls einem Verfahrensbeistand. Maßstab ist das Kindeswohl: Bindung, Kontinuität, Förderung und der Wille des Kindes.
Das Residenzmodell mit einem Hauptwohnsitz und Umgangswochenenden ist weiterhin der Regelfall. Das paritätische Wechselmodell kann vom Gericht auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden, wenn es dem Kindeswohl am besten dient (BGH XII ZB 601/15), setzt aber Kommunikationsfähigkeit und räumliche Nähe voraus, in Deutschland oft eine Frage von Schulweg und Wohnungsgröße.
Ein Umzug mit dem Kind über größere Entfernung ist eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung und braucht die Zustimmung des anderen Elternteils oder eine gerichtliche Entscheidung. Eigenmächtiges Umziehen kann bei der späteren Entscheidung negativ gewertet werden.
Alleinige Sorge und Sorgerechtsentzug
Alleinige Sorge wird übertragen, wenn der andere Elternteil zustimmt oder wenn die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Kindeswohl am besten entspricht (§ 1671 BGB). Reine Kommunikationsstörungen reichen nicht, es muss eine nachhaltige Störung vorliegen, unter der das Kind leidet.
Ein Sorgerechtsentzug nach § 1666 BGB ist etwas anderes: Er setzt eine Kindeswohlgefährdung voraus, etwa durch Gewalt, Vernachlässigung oder Sucht, und wird vom Gericht auf Anregung des Jugendamts geprüft. Das Familiengericht in Deutschland kann dann auch Teile der Sorge auf das Jugendamt als Pfleger übertragen.
Sorgerechtsverfahren sind Kindschaftssachen mit Vorrang- und Beschleunigungsgebot (§ 155 FamFG): Der erste Termin soll innerhalb eines Monats stattfinden. Der Verfahrenswert liegt bei 5.000 € (§ 45 FamGKG), es besteht kein Anwaltszwang, anwaltliche Vertretung ist aber üblich.
| Grundsatz | Gemeinsame Sorge bleibt nach Trennung bestehen |
|---|---|
| Alltag | Betreuender Elternteil entscheidet allein (§ 1687 BGB) |
| Erhebliche Bedeutung | Beide Eltern gemeinsam; bei Dissens § 1628 BGB |
| Alleinige Sorge | Auf Antrag, Maßstab Kindeswohl (§ 1671 BGB) |
| Entzug | Nur bei Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB) |
| Verfahrenswert | 5.000 € je Kindschaftssache (§ 45 FamGKG), kein Anwaltszwang |
Stand September 2026.
Sorgerecht nach Stadt
Häufige Fragen
Bekommt die Mutter automatisch das Sorgerecht?
Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Ab welchem Alter wird das Kind angehört?
Kann das Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden?
Wie lange dauert ein Sorgerechtsverfahren?
Was macht ein Verfahrensbeistand?
Brauche ich für das Sorgerecht einen Anwalt?
Kann ich mit dem Kind umziehen?
Weitere Anliegen
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