Kanzlei Yazgan
Fachanwalt für Familienrecht (laut Website)Leitzstraße 45, 70469 Stuttgart
Für Scheidung einreichen gibt es klare gesetzliche Vorgaben und viele Mythen. Wir trennen beides und ergänzen es um die lokale Ebene in Stuttgart: Familiengericht, Kanzleien mit Familienrecht-Schwerpunkt und Beratungsstellen.
Scheidung einreichen heißt: Antrag durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht, Vorschuss auf die Gerichtskosten zahlen, Zustellung an den Ehepartner abwarten. Der Antrag kann schon kurz vor Ende des Trennungsjahres eingereicht werden, wenn das Jahr bis zum Termin voll ist.
Wer die Scheidung einreicht, braucht drei Dinge: einen Anwalt, das (fast) abgelaufene Trennungsjahr und den Gerichtskostenvorschuss. Ehevertrag, Kinder oder Vermögen ändern nichts an diesen Grundvoraussetzungen, sie beeinflussen nur, ob das Verfahren in Stuttgart einvernehmlich oder streitig wird.
Sobald die Auskünfte zum Versorgungsausgleich vorliegen, setzt das Familiengericht den Scheidungstermin fest. Beide Ehegatten werden persönlich angehört, bei einvernehmlicher Scheidung dauert das meist unter einer halben Stunde. Der Scheidungsbeschluss wird rechtskräftig, wenn beide auf Rechtsmittel verzichten oder die Beschwerdefrist von einem Monat abläuft.
Rechtlich macht es keinen Unterschied, wer den Antrag stellt. Praktisch schon: Der Antragsteller zahlt den Gerichtskostenvorschuss und trägt die eigenen Anwaltskosten. Der Antragsgegner kann bei einvernehmlicher Scheidung auf einen eigenen Anwalt verzichten und spart damit rund die Hälfte der Gesamtkosten. Viele Paare in Stuttgart vereinbaren deshalb eine Kostenteilung.
| Anwaltszwang | Ja, mindestens für den Antragsteller (§ 114 FamFG) |
|---|---|
| Ohne Zustimmung | Nach drei Jahren Trennung (§ 1566 Abs. 2 BGB) |
| Regelvoraussetzung | Trennungsjahr abgelaufen (§ 1566 Abs. 1 BGB) |
| Rechtskraft | Einen Monat nach Zustellung des Beschlusses oder sofort bei beidseitigem Rechtsmittelverzicht |
Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.
Stuttgart hat mehrere Amtsgerichte mit Familienabteilungen. Welches zuständig ist, hängt vom Wohnort der Kinder oder dem letzten gemeinsamen Wohnsitz ab; die Kanzlei klärt das im Erstgespräch.
Für Fragen zu Kindern, Umgang und Unterhalt ist das Jugendamt in Stuttgart die erste Adresse, kostenlos und ohne Anwalt. Beratungshilfe beim Amtsgericht gibt es bei geringem Einkommen für die außergerichtliche Beratung. Erst wenn es um das Verfahren selbst geht, führt der Weg zwingend zur Kanzlei.
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Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart (1,3 km von Stuttgart entfernt). Offizielle Website.
Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.
Wenn ihr euch über Unterhalt, Kinder und Vermögen einig seid, reicht ein Anwalt. Das halbiert die Anwaltskosten und beschleunigt das Verfahren am Familiengericht deutlich.
Trennung.net vermittelt keine Anwälte und erhält keine Provision. Die genannten Beträge basieren auf der Düsseldorfer Tabelle 2026 und den Gebührentabellen nach KostBRÄG 2025. Im Einzelfall entscheidet das Familiengericht. Stand: September 2026.