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Scheidung einreichen in Regensburg

Für Scheidung einreichen gibt es klare gesetzliche Vorgaben und viele Mythen. Wir trennen beides und ergänzen es um die lokale Ebene in Regensburg: Familiengericht, Kanzleien mit Familienrecht-Schwerpunkt und Beratungsstellen.

Kurz gesagt

Scheidung einreichen heißt: Antrag durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht, Vorschuss auf die Gerichtskosten zahlen, Zustellung an den Ehepartner abwarten. Der Antrag kann schon kurz vor Ende des Trennungsjahres eingereicht werden, wenn das Jahr bis zum Termin voll ist.

Voraussetzungen für den Scheidungsantrag

Nach § 1565 BGB wird eine Ehe geschieden, wenn sie gescheitert ist. Das Gesetz vermutet das Scheitern nach einem Jahr Trennung, wenn beide die Scheidung wollen, und nach drei Jahren auch gegen den Willen eines Ehegatten. In Regensburg wie überall ist das Trennungsjahr daher der Normalfall. Eine Härtefallscheidung vor Ablauf des Jahres ist möglich, aber die Ausnahme.

Scheidungskosten berechnen

Die Schritte beim Familiengericht

Sobald die Auskünfte zum Versorgungsausgleich vorliegen, setzt das Familiengericht den Scheidungstermin fest. Beide Ehegatten werden persönlich angehört, bei einvernehmlicher Scheidung dauert das meist unter einer halben Stunde. Der Scheidungsbeschluss wird rechtskräftig, wenn beide auf Rechtsmittel verzichten oder die Beschwerdefrist von einem Monat abläuft.

Wer sollte den Antrag stellen?

Ein Sonderfall: Wer gemeinsam mit dem Antrag Verfahrenskostenhilfe beantragt, sollte den Antrag selbst stellen, damit die Bewilligung vor der Zustellung geprüft wird. Kanzleien in Regensburg bereiten den VKH-Antrag routinemäßig mit vor.

Scheidungsantrag: die wichtigsten Eckdaten
RegelvoraussetzungTrennungsjahr abgelaufen (§ 1566 Abs. 1 BGB)
Gerichtskosten2,0 Gebühren nach FamGKG, Vorschuss vom Antragsteller
ZuständigFamiliengericht beim Amtsgericht, meist am Wohnort der Kinder oder am letzten gemeinsamen Wohnort (§ 122 FamFG)
AnwaltszwangJa, mindestens für den Antragsteller (§ 114 FamFG)

Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.

In Regensburg arbeiten mehrere Familiengerichtsabteilungen parallel. Die Verfahrensdauer schwankt je nach Abteilung; Kanzleien vor Ort wissen, welche Abteilung gerade wie lange braucht.

Kostenlose Stellen nutzen

Für Fragen zu Kindern, Umgang und Unterhalt ist das Jugendamt in Regensburg die erste Adresse, kostenlos und ohne Anwalt. Beratungshilfe beim Amtsgericht gibt es bei geringem Einkommen für die außergerichtliche Beratung. Erst wenn es um das Verfahren selbst geht, führt der Weg zwingend zur Kanzlei.

Kanzleien mit Familienrecht in Regensburg

Alle Kanzleien in Regensburg

Familiengericht in der Nähe

Amtsgericht Kelheim (19,2 km von Regensburg entfernt). Offizielle Website.

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.

Tipp: Fachanwalt oder nicht

Der Titel Fachanwalt für Familienrecht setzt 120 nachgewiesene Fälle und Fortbildung voraus. Bei einfachen, einvernehmlichen Scheidungen ist er nicht zwingend, bei Unterhalts- oder Vermögensstreit aber oft die bessere Wahl.

Häufige Fragen: Scheidung einreichen in Regensburg

Kann ich den Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres einreichen?
Ja, wenn das Jahr bis zum Scheidungstermin voll sein wird. Viele Kanzleien reichen den Antrag etwa vier bis acht Wochen vor Ablauf ein, weil die Zustellung und der Versorgungsausgleich ohnehin Zeit brauchen.
Wie lange dauert es bis zur Zustellung?
Nach Eingang des Gerichtskostenvorschusses meist zwei bis vier Wochen. Ohne Vorschuss passiert nichts; das Gericht stellt erst zu, wenn bezahlt ist.
Kann ich den Antrag zurücknehmen?
Ja, bis zur Rechtskraft. Die Rücknahme kostet allerdings die bereits entstandenen Gebühren, das Gericht ermäßigt seine Gebühr dann von 2,0 auf 0,5.
Muss ich in Regensburg zum Scheidungstermin persönlich erscheinen?
In der Regel ja, beide Ehegatten werden persönlich angehört (§ 128 FamFG). Viele Gerichte lassen inzwischen eine Videoverhandlung zu. Der Termin selbst dauert bei einvernehmlichen Scheidungen oft nur 15 bis 30 Minuten.
Gibt es eine Scheidung ohne Gerichtstermin?
Nein. Das persönliche Anhören beider Ehegatten ist Pflicht (§ 128 FamFG). Möglich ist inzwischen aber die Teilnahme per Video an vielen Gerichten.

Weitere Anliegen in Regensburg

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Trennung.net vermittelt keine Anwälte und erhält keine Provision. Die genannten Beträge basieren auf der Düsseldorfer Tabelle 2026 und den Gebührentabellen nach KostBRÄG 2025. Im Einzelfall entscheidet das Familiengericht. Stand: September 2026.