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Scheidung einreichen in Augsburg

Scheidung einreichen in Augsburg: Die rechtlichen Grundlagen stehen im BGB und im FamFG, die Kosten im RVG und im FamGKG. Was das für dich konkret bedeutet, welche Fristen laufen und wo du in Augsburg Unterstützung findest, liest du hier.

Kurz gesagt

Die Scheidung wird nicht bei der Stadt, sondern beim Familiengericht (Amtsgericht) eingereicht, und zwar zwingend durch einen Anwalt. Voraussetzung ist in der Regel das abgelaufene Trennungsjahr. Nach Zahlung des Gerichtskostenvorschusses wird der Antrag dem Ehepartner zugestellt.

Wann du die Scheidung einreichen kannst

Nach § 1565 BGB wird eine Ehe geschieden, wenn sie gescheitert ist. Das Gesetz vermutet das Scheitern nach einem Jahr Trennung, wenn beide die Scheidung wollen, und nach drei Jahren auch gegen den Willen eines Ehegatten. In Augsburg wie überall ist das Trennungsjahr daher der Normalfall. Eine Härtefallscheidung vor Ablauf des Jahres ist möglich, aber die Ausnahme.

Scheidungskosten berechnen

So läuft das Scheidungsverfahren ab

Sobald die Auskünfte zum Versorgungsausgleich vorliegen, setzt das Familiengericht den Scheidungstermin fest. Beide Ehegatten werden persönlich angehört, bei einvernehmlicher Scheidung dauert das meist unter einer halben Stunde. Der Scheidungsbeschluss wird rechtskräftig, wenn beide auf Rechtsmittel verzichten oder die Beschwerdefrist von einem Monat abläuft.

Wer sollte den Antrag stellen?

Wer den Antrag stellt, bestimmt das Tempo. Wenn dein Ehepartner die Scheidung hinauszögert, kannst du nach Ablauf des Trennungsjahres selbst einreichen; seine Zustimmung ist dann nicht nötig, wenn das Gericht vom Scheitern der Ehe überzeugt ist. Nach drei Jahren Trennung wird das Scheitern unwiderleglich vermutet.

Scheidungsantrag: die wichtigsten Eckdaten
AnwaltszwangJa, mindestens für den Antragsteller (§ 114 FamFG)
Gerichtskosten2,0 Gebühren nach FamGKG, Vorschuss vom Antragsteller
RegelvoraussetzungTrennungsjahr abgelaufen (§ 1566 Abs. 1 BGB)
RechtskraftEinen Monat nach Zustellung des Beschlusses oder sofort bei beidseitigem Rechtsmittelverzicht

Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.

In Augsburg arbeiten mehrere Familiengerichtsabteilungen parallel. Die Verfahrensdauer schwankt je nach Abteilung; Kanzleien vor Ort wissen, welche Abteilung gerade wie lange braucht.

Zwei Erstgespräche vergleichen

Die Gebühren für das Verfahren sind in Augsburg bei jeder Kanzlei gleich. Was sich unterscheidet, ist die Arbeitsweise: deeskalierend oder konfrontativ, erreichbar oder nicht, mit oder ohne Mediation. Zwei Erstgespräche zu je maximal 190 € netto sind eine günstige Investition, um das herauszufinden.

Kanzleien mit Familienrecht in Augsburg

Alle Kanzleien in Augsburg

Familiengericht in der Nähe

Amtsgericht Aichach (19,7 km von Augsburg entfernt). Offizielle Website.

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.

Tipp: Unterlagen vorbereiten

Bring zum ersten Termin die Heiratsurkunde, Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, Geburtsurkunden der Kinder und, falls vorhanden, den Ehevertrag mit. Das spart eine zweite Runde.

Häufige Fragen: Scheidung einreichen in Augsburg

Kann ich den Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres einreichen?
Ja, wenn das Jahr bis zum Scheidungstermin voll sein wird. Viele Kanzleien reichen den Antrag etwa vier bis acht Wochen vor Ablauf ein, weil die Zustellung und der Versorgungsausgleich ohnehin Zeit brauchen.
Brauche ich für eine Scheidung in Augsburg zwingend einen Anwalt?
Ja. Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Mindestens der Antragsteller muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehegatte kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen, darf dann aber keine eigenen Anträge stellen.
Welche Unterlagen braucht der Anwalt für den Antrag?
Heiratsurkunde, Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder, Personalausweise, Angaben zum Trennungsdatum, Einkommensnachweise für den Verfahrenswert und, falls vorhanden, den Ehevertrag.
Gibt es eine Scheidung ohne Gerichtstermin?
Nein. Das persönliche Anhören beider Ehegatten ist Pflicht (§ 128 FamFG). Möglich ist inzwischen aber die Teilnahme per Video an vielen Gerichten.
Muss der Versorgungsausgleich immer durchgeführt werden?
Bei Ehen bis zu drei Jahren nur auf Antrag, sonst von Amts wegen. Er kann durch notariellen Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen werden, das Gericht prüft die Vereinbarung aber auf Wirksamkeit.

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Trennung.net vermittelt keine Anwälte und erhält keine Provision. Die genannten Beträge basieren auf der Düsseldorfer Tabelle 2026 und den Gebührentabellen nach KostBRÄG 2025. Im Einzelfall entscheidet das Familiengericht. Stand: September 2026.