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Trennungsunterhalt in Berlin

Du lebst in Berlin und brauchst einen klaren Überblick zu Trennungsunterhalt? Dann bist du richtig. Wir erklären die Regeln, nennen die Zahlen mit Quelle und zeigen dir, welche Kanzleien in Berlin das Familienrecht als Schwerpunkt angeben.

Kurz gesagt

Trennungsunterhalt steht dem Ehegatten mit dem geringeren Einkommen ab dem Tag der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung zu (§ 1361 BGB). Faustformel: 45 Prozent der Differenz der bereinigten Nettoeinkommen beim Erwerbstätigen, 50 Prozent bei sonstigem Einkommen. Er muss eingefordert werden.

So wird Trennungsunterhalt berechnet

Unser Unterhaltsrechner setzt die Faustformel um: 45 Prozent der Differenz aus Erwerbseinkommen, 50 Prozent aus sonstigem Einkommen, jeweils nach Abzug von Kindesunterhalt. Die Zahl ist ein Anhaltspunkt. Für Berlin gelten die Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts, die im Detail abweichen können.

Unterhalt berechnen

Wer muss zahlen, wer bekommt?

Der Anspruch entfällt oder wird gekürzt, wenn er grob unbillig wäre (§ 1361 Abs. 3 i. V. m. § 1579 BGB), etwa bei einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaft oder schweren Verfehlungen. Die Hürde ist hoch. Kanzleien in Berlin raten, Unterhalt zunächst schriftlich zu fordern, denn rückwirkend gibt es ihn nur ab dem Monat der Aufforderung.

Vom Anspruch zur Zahlung

Ein Unterhaltstitel, also ein Beschluss, eine notarielle Urkunde oder eine Jugendamtsurkunde beim Kindesunterhalt, macht den Anspruch vollstreckbar. Ohne Titel bist du auf freiwillige Zahlung angewiesen. Viele Paare in Berlin regeln den Trennungsunterhalt in einer Trennungsvereinbarung, die ein Notar beurkundet.

Trennungsunterhalt: Eckwerte 2026
Erwerbstätigenbonus1/10 des bereinigten Erwerbseinkommens
Faustformel45 % der Differenz der bereinigten Erwerbseinkommen, 50 % bei sonstigem Einkommen
DauerAb Trennung bis Rechtskraft der Scheidung
RückwirkungNur ab Monat der Aufforderung oder Auskunftsverlangen (§ 1613 BGB)

Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.

Für Berlin lohnt sich die Suche nach Spezialisierung: internationale Scheidungen, Unternehmerscheidungen, Wechselmodell-Konflikte. Viele Kanzleien nennen diese Schwerpunkte auf ihrer Website.

Erst Fakten, dann Termin

Bevor du in Berlin eine Kanzlei anrufst, notiere drei Dinge: das Trennungsdatum, die Nettoeinkommen beider Ehegatten und ob ihr euch über Kinder, Unterhalt und Vermögen einig seid. Mit diesen Angaben kann der Anwalt im Erstgespräch bereits Verfahrenswert, Kosten und Dauer realistisch einschätzen, statt nur allgemein zu beraten.

Kanzleien mit Familienrecht in Berlin

Alle Kanzleien in Berlin

Familiengericht in der Nähe

Amtsgericht Schöneberg (4,0 km von Berlin entfernt). Offizielle Website.

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.

Tipp: Beratungsstellen nutzen

Neben Anwälten helfen in Berlin Erziehungs- und Familienberatungsstellen kostenlos bei Fragen rund um Kinder, Umgang und Kommunikation. Das Jugendamt vermittelt und berät nach § 17 SGB VIII.

Häufige Fragen: Trennungsunterhalt in Berlin

Zählt der Wohnvorteil als Einkommen?
Ja. Wer mietfrei im eigenen Haus wohnt, dem wird ein Wohnvorteil in Höhe der ersparten Miete zugerechnet, abzüglich Kreditraten und Instandhaltung.
Ist eine Online-Scheidung günstiger als beim Anwalt in Berlin?
Nein. Die Gebühren nach RVG und FamGKG sind gesetzlich festgelegt und dürfen nicht unterschritten werden (§ 49b BRAO). Online-Anbieter sparen dir Wege, nicht Gebühren. Das Verfahren läuft ohnehin über das Familiengericht.
Muss ich im Trennungsjahr arbeiten gehen?
Im ersten Jahr nach der Trennung grundsätzlich nicht, wenn du vorher nicht gearbeitet hast. Danach wird eine Erwerbstätigkeit erwartet, abhängig von Kinderbetreuung, Alter und Ausbildung.
Wo beantrage ich Trennungsunterhalt?
Beim Familiengericht am Wohnort des Berechtigten oder des Pflichtigen, über einen Anwalt. Im Eilfall per einstweiliger Anordnung.
Wie hoch ist der Trennungsunterhalt bei 2.500 € Nettoeinkommen des Ehemanns und 0 € der Ehefrau?
Nach Abzug von 5 % berufsbedingten Aufwendungen und dem Erwerbstätigenbonus ergibt sich grob: 2.375 € × 0,45 ≈ 1.069 €. Der Selbstbehalt von 1.600 € bleibt gewahrt. Kindesunterhalt würde vorher abgezogen.

Weitere Anliegen in Berlin

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Wir sind ein redaktionelles Nachschlagewerk, keine Kanzlei. Rechtliche Aussagen geben den Stand der Gesetze und der veröffentlichten Tabellen zum September 2026 wieder. Für deinen konkreten Fall brauchst du anwaltliche Beratung.