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Trennungsunterhalt in Remscheid

Trennungsunterhalt in Remscheid: Die rechtlichen Grundlagen stehen im BGB und im FamFG, die Kosten im RVG und im FamGKG. Was das für dich konkret bedeutet, welche Fristen laufen und wo du in Remscheid Unterstützung findest, liest du hier.

Kurz gesagt

Wer während der Trennung weniger verdient, kann Trennungsunterhalt verlangen. Grundlage sind die bereinigten Nettoeinkommen beider Ehegatten, abgezogen wird ein Erwerbstätigenbonus von einem Zehntel. Selbstbehalt des Pflichtigen: 1.600 € bei Erwerbstätigkeit, 1.475 € sonst (Düsseldorfer Tabelle 2026).

Die Berechnung Schritt für Schritt

Ausgangspunkt sind die Nettoeinkommen beider Ehegatten, bereinigt um berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5 Prozent), Kindesunterhalt, angemessene Altersvorsorge und Schulden aus der Ehezeit. Beim Erwerbseinkommen bleibt ein Zehntel als Erwerbstätigenbonus beim Verdienenden. Die Differenz wird hälftig geteilt. Beispiel für Remscheid: 3.200 € gegen 1.400 € bereinigt ergibt rund 810 € Trennungsunterhalt.

Unterhalt berechnen

Voraussetzungen und Grenzen

Zahlen muss der Ehegatte mit dem höheren Einkommen, solange ihm der Selbstbehalt bleibt: 1.600 € monatlich bei Erwerbstätigkeit, 1.475 € sonst (Düsseldorfer Tabelle 2026, jeweils inklusive Warmmiete). Reicht das Einkommen nicht für alle Berechtigten, gehen minderjährige Kinder vor (§ 1609 BGB).

Vom Anspruch zur Zahlung

Der erste Schritt ist ein Auskunftsverlangen: Du hast Anspruch auf Belege über das Einkommen des anderen (§ 1361 Abs. 4 BGB). Bleibt die Zahlung aus, kann der Unterhalt beim Familiengericht in Remscheid beantragt werden, im Eilfall per einstweiliger Anordnung, die innerhalb weniger Wochen ergeht.

Trennungsunterhalt: Eckwerte 2026
DauerAb Trennung bis Rechtskraft der Scheidung
Selbstbehalt Pflichtiger1.600 € (erwerbstätig) / 1.475 € (nicht erwerbstätig) inkl. Warmmiete, Düsseldorfer Tabelle 2026
Erwerbstätigenbonus1/10 des bereinigten Erwerbseinkommens
RückwirkungNur ab Monat der Aufforderung oder Auskunftsverlangen (§ 1613 BGB)

Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.

In Remscheid gibt es ein eigenes Amtsgericht mit Familienabteilung. Kanzleien vor Ort kennen die Richterinnen und Richter und deren Linie bei Verfahrenswert und Umgangsregelungen.

Zwei Erstgespräche vergleichen

Die Gebühren für das Verfahren sind in Remscheid bei jeder Kanzlei gleich. Was sich unterscheidet, ist die Arbeitsweise: deeskalierend oder konfrontativ, erreichbar oder nicht, mit oder ohne Mediation. Zwei Erstgespräche zu je maximal 190 € netto sind eine günstige Investition, um das herauszufinden.

Kanzleien mit Familienrecht in Remscheid

Alle Kanzleien in Remscheid

Familiengericht in der Nähe

Amtsgericht Remscheid, Alleestraße (1,1 km von Remscheid entfernt). Offizielle Website.

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.

Tipp: Rechtsschutz prüfen

Eine Rechtsschutzversicherung deckt Scheidungen meist nur mit Familienrechts-Baustein und nur, wenn er vor der Trennung bestand. Ein Blick in die Police lohnt trotzdem, oft ist die Erstberatung abgedeckt.

Häufige Fragen: Trennungsunterhalt in Remscheid

Kann ich auf Trennungsunterhalt verzichten?
Für die Zukunft nicht wirksam, wenn dadurch das Existenzminimum unterschritten wird. Ein Verzicht in der Trennungsvereinbarung ist daher nur eingeschränkt verlässlich.
Brauche ich für eine Scheidung in Remscheid zwingend einen Anwalt?
Ja. Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Mindestens der Antragsteller muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehegatte kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen, darf dann aber keine eigenen Anträge stellen.
Wie hoch ist der Trennungsunterhalt bei 2.500 € Nettoeinkommen des Ehemanns und 0 € der Ehefrau?
Nach Abzug von 5 % berufsbedingten Aufwendungen und dem Erwerbstätigenbonus ergibt sich grob: 2.375 € × 0,45 ≈ 1.069 €. Der Selbstbehalt von 1.600 € bleibt gewahrt. Kindesunterhalt würde vorher abgezogen.
Wo beantrage ich Trennungsunterhalt?
Beim Familiengericht am Wohnort des Berechtigten oder des Pflichtigen, über einen Anwalt. Im Eilfall per einstweiliger Anordnung.
Zählt der Wohnvorteil als Einkommen?
Ja. Wer mietfrei im eigenen Haus wohnt, dem wird ein Wohnvorteil in Höhe der ersparten Miete zugerechnet, abzüglich Kreditraten und Instandhaltung.

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Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Kanzleidaten stammen aus OpenStreetMap (ODbL) und wurden gegen die jeweilige Kanzlei-Website auf Familienrecht-Bezug geprüft; für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Stand: September 2026.