Birgit Göhringer, Caroline Runge
Augsburger Straße 29, 82256 Fürstenfeldbruck
Scheidung einreichen ist in Fürstenfeldbruck nicht anders geregelt als in Kiel oder Konstanz. Das Familienrecht ist Bundesrecht. Was sich unterscheidet, ist die Praxis vor Ort: das zuständige Familiengericht, die Kanzleien im Umkreis und ihre Wartezeiten. Genau darum geht es hier.
Scheidung einreichen heißt: Antrag durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht, Vorschuss auf die Gerichtskosten zahlen, Zustellung an den Ehepartner abwarten. Der Antrag kann schon kurz vor Ende des Trennungsjahres eingereicht werden, wenn das Jahr bis zum Termin voll ist.
Wer die Scheidung einreicht, braucht drei Dinge: einen Anwalt, das (fast) abgelaufene Trennungsjahr und den Gerichtskostenvorschuss. Ehevertrag, Kinder oder Vermögen ändern nichts an diesen Grundvoraussetzungen, sie beeinflussen nur, ob das Verfahren in Fürstenfeldbruck einvernehmlich oder streitig wird.
Typischer Zeitplan bei einvernehmlicher Scheidung in Fürstenfeldbruck: Antrag im Monat 0, Zustellung im Monat 1, Versorgungsausgleichs-Auskünfte bis Monat 4 bis 6, Termin im Monat 5 bis 8, Rechtskraft einen Monat später. Streitige Folgesachen wie Unterhalt oder Zugewinn werden im Verbund entschieden und verlängern das Verfahren um Monate bis Jahre.
Wer den Antrag stellt, bestimmt das Tempo. Wenn dein Ehepartner die Scheidung hinauszögert, kannst du nach Ablauf des Trennungsjahres selbst einreichen; seine Zustimmung ist dann nicht nötig, wenn das Gericht vom Scheitern der Ehe überzeugt ist. Nach drei Jahren Trennung wird das Scheitern unwiderleglich vermutet.
| Zuständig | Familiengericht beim Amtsgericht, meist am Wohnort der Kinder oder am letzten gemeinsamen Wohnort (§ 122 FamFG) |
|---|---|
| Regelvoraussetzung | Trennungsjahr abgelaufen (§ 1566 Abs. 1 BGB) |
| Rechtskraft | Einen Monat nach Zustellung des Beschlusses oder sofort bei beidseitigem Rechtsmittelverzicht |
| Gerichtskosten | 2,0 Gebühren nach FamGKG, Vorschuss vom Antragsteller |
Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.
In Städten wie Fürstenfeldbruck ist das Amtsgericht oft nur wenige Kilometer entfernt. Das erleichtert Termine, ändert aber nichts an der Dauer des Verfahrens, die vom Versorgungsausgleich bestimmt wird.
Für Fragen zu Kindern, Umgang und Unterhalt ist das Jugendamt in Fürstenfeldbruck die erste Adresse, kostenlos und ohne Anwalt. Beratungshilfe beim Amtsgericht gibt es bei geringem Einkommen für die außergerichtliche Beratung. Erst wenn es um das Verfahren selbst geht, führt der Weg zwingend zur Kanzlei.
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Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.
Im Jahr nach der Trennung endet das Ehegattensplitting. Die Steuerklassen III/V oder IV/IV müssen dann auf I bzw. II umgestellt werden. Wer das vergisst, zahlt nach.
Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Kanzleidaten stammen aus OpenStreetMap (ODbL) und wurden gegen die jeweilige Kanzlei-Website auf Familienrecht-Bezug geprüft; für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Stand: September 2026.