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Verbundverfahren

Definition

Siehe Scheidungsverbund. Scheidung und Folgesachen werden gemeinsam entschieden, die Scheidung wird nicht vor den Folgesachen wirksam, außer bei Abtrennung wegen unzumutbarer Verzögerung (§ 140 FamFG).

Der Begriff Verbundverfahren begegnet dir in fast jedem Scheidungsverfahren. Er steht im Zusammenhang mit den Anliegen, die wir für jede Stadt einzeln aufbereitet haben. Wenn du wissen willst, wie Verbundverfahren in deinem Fall wirkt, hilft ein Blick auf die passende Anliegen-Seite und, bei konkreten Fragen, ein Erstgespräch in einer Familienrechts-Kanzlei.

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Wir sind ein redaktionelles Nachschlagewerk, keine Kanzlei. Rechtliche Aussagen geben den Stand der Gesetze und der veröffentlichten Tabellen zum September 2026 wieder. Für deinen konkreten Fall brauchst du anwaltliche Beratung.