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Anwaltszwang

Definition

In Ehesachen und Folgesachen vor dem Familiengericht müssen sich die Beteiligten durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 114 FamFG). Der Antragsgegner einer einvernehmlichen Scheidung darf ohne Anwalt zustimmen, aber keine eigenen Anträge stellen. In Kindschaftssachen wie Sorge und Umgang besteht kein Anwaltszwang.

Anwaltszwang ist ein Fachbegriff aus dem deutschen Familienrecht. Die Definition oben gibt den Stand der Gesetze und der veröffentlichten Tabellen zum September 2026 wieder. Für die praktische Anwendung sind die Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblich.

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Passende Anliegen

Wir sind ein redaktionelles Nachschlagewerk, keine Kanzlei. Rechtliche Aussagen geben den Stand der Gesetze und der veröffentlichten Tabellen zum September 2026 wieder. Für deinen konkreten Fall brauchst du anwaltliche Beratung.