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Trennungsjahr

Definition

Einjährige Trennung als Regelvoraussetzung der Scheidung (§ 1566 Abs. 1 BGB). Beginnt mit Aufgabe der häuslichen Gemeinschaft, auch innerhalb der Wohnung möglich. Kurze Versöhnungsversuche unterbrechen es nicht. Nach drei Jahren wird das Scheitern unwiderleglich vermutet.

Der Begriff Trennungsjahr begegnet dir in fast jedem Scheidungsverfahren. Er steht im Zusammenhang mit den Anliegen, die wir für jede Stadt einzeln aufbereitet haben. Wenn du wissen willst, wie Trennungsjahr in deinem Fall wirkt, hilft ein Blick auf die passende Anliegen-Seite und, bei konkreten Fragen, ein Erstgespräch in einer Familienrechts-Kanzlei.

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