Zugewinngemeinschaft
Gesetzlicher Güterstand ohne Ehevertrag (§ 1363 BGB). Vermögen bleiben während der Ehe getrennt, nur bei Beendigung wird der Zugewinn ausgeglichen. Verfügungen über das Vermögen im Ganzen brauchen die Zustimmung des anderen (§ 1365 BGB).
Der Begriff Zugewinngemeinschaft begegnet dir in fast jedem Scheidungsverfahren. Er steht im Zusammenhang mit den Anliegen, die wir für jede Stadt einzeln aufbereitet haben. Wenn du wissen willst, wie Zugewinngemeinschaft in deinem Fall wirkt, hilft ein Blick auf die passende Anliegen-Seite und, bei konkreten Fragen, ein Erstgespräch in einer Familienrechts-Kanzlei.
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