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Einstweilige Anordnung

Definition

Vorläufige gerichtliche Regelung im Eilfall, etwa zu Unterhalt, Umgang oder Ehewohnung (§§ 49 ff. FamFG). Ergeht oft innerhalb weniger Wochen ohne mündliche Verhandlung und gilt bis zur Hauptsacheentscheidung.

Einstweilige Anordnung ist ein Fachbegriff aus dem deutschen Familienrecht. Die Definition oben gibt den Stand der Gesetze und der veröffentlichten Tabellen zum September 2026 wieder. Für die praktische Anwendung sind die Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblich.

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