Trennung.net

Erwerbstätigenbonus

Definition

Beim Ehegattenunterhalt bleibt dem erwerbstätigen Ehegatten ein Zehntel seines bereinigten Erwerbseinkommens vorab (Süddeutsche Leitlinien: ein Zehntel; früher ein Siebtel). Er honoriert die Arbeitsleistung und führt zur 45-Prozent-Faustformel.

Erwerbstätigenbonus ist ein Fachbegriff aus dem deutschen Familienrecht. Die Definition oben gibt den Stand der Gesetze und der veröffentlichten Tabellen zum September 2026 wieder. Für die praktische Anwendung sind die Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblich.

Verwandte Begriffe

Passende Anliegen

Wir sind ein redaktionelles Nachschlagewerk, keine Kanzlei. Rechtliche Aussagen geben den Stand der Gesetze und der veröffentlichten Tabellen zum September 2026 wieder. Für deinen konkreten Fall brauchst du anwaltliche Beratung.