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Verfahrensbeistand

Definition

Vom Gericht bestellte Person, die in Kindschaftssachen die Interessen des Kindes vertritt (§ 158 FamFG), umgangssprachlich Anwalt des Kindes. Spricht mit Kind und Eltern, berichtet dem Gericht. Kosten trägt die Staatskasse.

Der Begriff Verfahrensbeistand begegnet dir in fast jedem Scheidungsverfahren. Er steht im Zusammenhang mit den Anliegen, die wir für jede Stadt einzeln aufbereitet haben. Wenn du wissen willst, wie Verfahrensbeistand in deinem Fall wirkt, hilft ein Blick auf die passende Anliegen-Seite und, bei konkreten Fragen, ein Erstgespräch in einer Familienrechts-Kanzlei.

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Wir sind ein redaktionelles Nachschlagewerk, keine Kanzlei. Rechtliche Aussagen geben den Stand der Gesetze und der veröffentlichten Tabellen zum September 2026 wieder. Für deinen konkreten Fall brauchst du anwaltliche Beratung.