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Familiengericht

Definition

Abteilung des Amtsgerichts, die für Ehesachen, Kindschaftssachen, Unterhalt und Güterrecht zuständig ist (§ 23a GVG). Örtlich zuständig ist meist das Gericht am Wohnort der gemeinsamen Kinder, sonst am letzten gemeinsamen Wohnort (§ 122 FamFG).

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