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Mindestunterhalt

Definition

Gesetzlich festgelegter Mindestbedarf minderjähriger Kinder nach § 1612a BGB in Verbindung mit der Mindestunterhaltsverordnung. 2026: 486 € (0 bis 5), 558 € (6 bis 11), 653 € (12 bis 17). Entspricht Einkommensgruppe 1 der Düsseldorfer Tabelle.

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Wir sind ein redaktionelles Nachschlagewerk, keine Kanzlei. Rechtliche Aussagen geben den Stand der Gesetze und der veröffentlichten Tabellen zum September 2026 wieder. Für deinen konkreten Fall brauchst du anwaltliche Beratung.