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Betreuungsunterhalt

Definition

Unterhalt für den Elternteil, der ein gemeinsames Kind betreut und deshalb nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann. Nach der Scheidung § 1570 BGB, für nicht verheiratete Eltern § 1615l BGB. Grundsätzlich bis zum dritten Geburtstag des Kindes, danach nur bei kind- oder elternbezogenen Gründen.

Der Begriff Betreuungsunterhalt begegnet dir in fast jedem Scheidungsverfahren. Er steht im Zusammenhang mit den Anliegen, die wir für jede Stadt einzeln aufbereitet haben. Wenn du wissen willst, wie Betreuungsunterhalt in deinem Fall wirkt, hilft ein Blick auf die passende Anliegen-Seite und, bei konkreten Fragen, ein Erstgespräch in einer Familienrechts-Kanzlei.

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