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Ehegattenunterhalt

Definition

Sammelbegriff für Trennungsunterhalt (bis Rechtskraft der Scheidung, § 1361 BGB) und nachehelichen Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB). Beide setzen ein Einkommensgefälle voraus, folgen aber unterschiedlichen Regeln: Trennungsunterhalt ist großzügiger, nachehelicher Unterhalt braucht einen Unterhaltstatbestand.

Ehegattenunterhalt ist ein Fachbegriff aus dem deutschen Familienrecht. Die Definition oben gibt den Stand der Gesetze und der veröffentlichten Tabellen zum September 2026 wieder. Für die praktische Anwendung sind die Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblich.

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