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Mangelfall

Definition

Das Einkommen des Pflichtigen reicht nach Abzug des Selbstbehalts nicht für alle Unterhaltsberechtigten. Dann wird der verfügbare Betrag nach der Rangfolge des § 1609 BGB verteilt; minderjährige Kinder gehen vor, Ehegatten können leer ausgehen.

Mangelfall ist ein Fachbegriff aus dem deutschen Familienrecht. Die Definition oben gibt den Stand der Gesetze und der veröffentlichten Tabellen zum September 2026 wieder. Für die praktische Anwendung sind die Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblich.

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