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Gütertrennung

Definition

Güterstand, bei dem die Vermögen der Ehegatten vollständig getrennt bleiben und kein Zugewinnausgleich stattfindet (§ 1414 BGB). Wird durch Ehevertrag vereinbart. Erbrechtlich ist sie oft nachteilig, weil der Ehegattenerbteil kleiner ausfällt.

Gütertrennung ist ein Fachbegriff aus dem deutschen Familienrecht. Die Definition oben gibt den Stand der Gesetze und der veröffentlichten Tabellen zum September 2026 wieder. Für die praktische Anwendung sind die Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblich.

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