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Begleiteter Umgang

Definition

Umgang zwischen Kind und Elternteil in Anwesenheit einer dritten Person, meist eines Trägers der Jugendhilfe. Wird angeordnet, wenn unbegleiteter Umgang das Kindeswohl gefährden könnte oder nach langer Kontaktpause ein behutsamer Beziehungsaufbau nötig ist (§ 1684 Abs. 4 BGB).

Begleiteter Umgang ist ein Fachbegriff aus dem deutschen Familienrecht. Die Definition oben gibt den Stand der Gesetze und der veröffentlichten Tabellen zum September 2026 wieder. Für die praktische Anwendung sind die Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblich.

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