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Trennungsjahr in Regensburg

Trennung ist selten geplant. Umso wichtiger ist es, beim Thema Trennungsjahr schnell verlässliche Informationen zu bekommen. Für Regensburg findest du hier die Regeln, die Kostenlogik und die Kanzleien, die Familienrecht ausdrücklich anbieten.

Kurz gesagt

Das Trennungsjahr beginnt an dem Tag, an dem ein Ehegatte die häusliche Gemeinschaft erkennbar aufgibt. Es kann in getrennten Wohnungen oder innerhalb der Ehewohnung verbracht werden, wenn Tisch und Bett wirklich getrennt sind. Nach zwölf Monaten kann die Scheidung beantragt werden.

Das Trennungsjahr Schritt für Schritt

Mit der Trennung entstehen Ansprüche, die vorher nicht bestanden: Trennungsunterhalt für den wirtschaftlich schwächeren Ehegatten, Regelungen zur Ehewohnung und zum Hausrat, Kindesunterhalt und Umgang. Die Ehe besteht rechtlich weiter, das Erbrecht und die Zugewinngemeinschaft ebenfalls. In Regensburg lohnt sich schon jetzt ein Erstgespräch, um die Weichen zu stellen.

Trennungsjahr berechnen

Wenn niemand ausziehen kann

Ein Auszug ist keine Aufgabe von Rechten. Wer geht, verliert weder Ansprüche auf Hausrat noch auf die Wohnung, sollte die Trennung aber schriftlich mitteilen und das Datum festhalten. Nach sechs Monaten außerhalb der Wohnung gilt die Wohnung im Zweifel als dem anderen überlassen.

Versöhnung, Verkürzung und Härtefall

Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist nur im Härtefall möglich (§ 1565 Abs. 2 BGB): Gewalt, schwere Beleidigungen, Straftaten gegen den Ehegatten. Die Hürde ist hoch, weil die Fortsetzung der Ehe aus Gründen in der Person des anderen unzumutbar sein muss. Anwälte in Regensburg raten in Grenzfällen oft zum Abwarten, weil der Streit um den Härtefall länger dauern kann als das Jahr selbst.

Trennungsjahr auf einen Blick
BeginnTag der erkennbaren Aufgabe der häuslichen Gemeinschaft
Ohne Zustimmung3 Jahre Trennung (§ 1566 Abs. 2 BGB)
HärtefallScheidung vor Ablauf nur bei Unzumutbarkeit (§ 1565 Abs. 2 BGB)
Dauer12 Monate (§ 1566 Abs. 1 BGB)

Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.

Als Großstadt mit rund 151.517 Einwohnern hat Regensburg eine dichte Kanzleilandschaft. Wir zeigen nur die, die Familienrecht ausdrücklich nennen; das sind hier mehr als in kleineren Städten, aber längst nicht alle Anwälte. Sortiert wird nach Fachanwaltstitel und Nachweisstärke.

Erst Fakten, dann Termin

Bevor du in Regensburg eine Kanzlei anrufst, notiere drei Dinge: das Trennungsdatum, die Nettoeinkommen beider Ehegatten und ob ihr euch über Kinder, Unterhalt und Vermögen einig seid. Mit diesen Angaben kann der Anwalt im Erstgespräch bereits Verfahrenswert, Kosten und Dauer realistisch einschätzen, statt nur allgemein zu beraten.

Kanzleien mit Familienrecht in Regensburg

Alle Kanzleien in Regensburg

Familiengericht in der Nähe

Amtsgericht Kelheim (19,2 km von Regensburg entfernt). Offizielle Website.

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.

Tipp: Rechtsschutz prüfen

Eine Rechtsschutzversicherung deckt Scheidungen meist nur mit Familienrechts-Baustein und nur, wenn er vor der Trennung bestand. Ein Blick in die Police lohnt trotzdem, oft ist die Erstberatung abgedeckt.

Häufige Fragen: Trennungsjahr in Regensburg

Ist eine Online-Scheidung günstiger als beim Anwalt in Regensburg?
Nein. Die Gebühren nach RVG und FamGKG sind gesetzlich festgelegt und dürfen nicht unterschritten werden (§ 49b BRAO). Online-Anbieter sparen dir Wege, nicht Gebühren. Das Verfahren läuft ohnehin über das Familiengericht.
Brauche ich für eine Scheidung in Regensburg zwingend einen Anwalt?
Ja. Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Mindestens der Antragsteller muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehegatte kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen, darf dann aber keine eigenen Anträge stellen.
Ist das Trennungsjahr auch bei Ehevertrag Pflicht?
Ja. Ein Ehevertrag regelt Vermögensfragen, nicht die Scheidungsvoraussetzungen. Das Trennungsjahr ist gesetzlich und nicht abdingbar.
Kann ich in Regensburg Verfahrenskostenhilfe bekommen?
Ja, wenn dein Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Der Antrag wird beim Familiengericht gestellt, meist über den Anwalt. Je nach Einkommen ist die Hilfe ratenfrei oder in bis zu 48 Monatsraten zurückzuzahlen.
Was kostet ein Scheidungsanwalt in Regensburg?
Die Gebühren sind bundesweit gleich und richten sich nach dem Verfahrenswert (RVG). Bei einem Verfahrenswert von 10.000 € liegen die Anwaltskosten bei rund 1.964 € inkl. MwSt., die Gerichtskosten bei 566 €. Unser Scheidungskostenrechner rechnet deinen Fall durch.

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Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Kanzleidaten stammen aus OpenStreetMap (ODbL) und wurden gegen die jeweilige Kanzlei-Website auf Familienrecht-Bezug geprüft; für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Stand: September 2026.