Checkliste Trennung: Die ersten 30 Tage
Was du in den ersten vier Wochen nach der Trennung rechtlich, finanziell und organisatorisch regeln solltest.
Die ersten Wochen nach einer Trennung sind emotional das Schwerste und rechtlich das Wichtigste. Was du jetzt versäumst, kostet später Geld oder Nerven. Diese Checkliste ist nach Dringlichkeit sortiert.
Woche 1: Fakten schaffen
- Trennungsdatum schriftlich festhalten. Eine kurze E-Mail oder ein Brief an den Ehepartner genügt: Ab heute leben wir getrennt. Das Datum bestimmt den Beginn des Trennungsjahres.
- Gemeinsames Konto sichern. Umstellung auf gemeinsame Zeichnung oder Eröffnung eines eigenen Kontos. Das Gehalt sollte ab sofort auf das eigene Konto gehen.
- Unterlagen kopieren. Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide, Kontoauszüge, Versicherungen, Grundbuchauszüge, Ehevertrag. Nach der Trennung wird der Zugriff schwieriger.
- Wohnung klären. Wer bleibt, wer geht? Wer geht, sollte den Auszug nicht als Aufgabe von Rechten verstehen, aber die Hausratsverteilung dokumentieren.
Woche 2: Unterhalt und Kinder
- Unterhalt schriftlich fordern. Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt gibt es rückwirkend nur ab dem Monat der Aufforderung (§ 1613 BGB). Ein formloses Schreiben mit Auskunftsverlangen reicht.
- Kindergeld umstellen. Es wird an den Elternteil gezahlt, bei dem das Kind lebt. Antrag bei der Familienkasse.
- Umgang regeln. Eine schriftliche Vereinbarung über Wochenenden und Ferien verhindert den ersten großen Streit. Das Jugendamt hilft kostenlos.
- Unterhaltsvorschuss prüfen. Zahlt der andere Elternteil nicht, springt das Jugendamt für Kinder bis 17 ein.
Woche 3: Erstberatung
- Anwalt oder Beratungsstelle aufsuchen. Eine Erstberatung kostet maximal 190 € netto (§ 34 RVG). Bring Einkommensnachweise, Heiratsurkunde und die Liste deiner Fragen mit.
- Verfahrenskostenhilfe prüfen. Bei geringem Einkommen übernimmt der Staat die Kosten. Der Anwalt kann das im Erstgespräch abschätzen.
- Rechtsschutz prüfen. Familienrecht ist selten mitversichert, die Erstberatung manchmal schon.
Woche 4: Verwaltung
- Ummelden. Wer ausgezogen ist, meldet sich innerhalb von zwei Wochen um.
- Versicherungen prüfen. Haftpflicht, Hausrat und Rechtsschutz decken oft beide Ehegatten bis zur Trennung; danach braucht jeder eigene Verträge.
- Krankenversicherung. Die Familienversicherung endet erst mit der Scheidung, sollte aber jetzt geprüft werden.
- Vollmachten und Testament. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament widerrufen oder ändern. Der getrennt lebende Ehegatte erbt weiter, bis der Scheidungsantrag zugestellt und die Voraussetzungen der Scheidung gegeben sind (§ 1933 BGB).
Was du nicht tun solltest
Keine größeren Vermögensverschiebungen: Sie werden beim Zugewinn hinzugerechnet. Keine Absprachen zu Unterhalt oder Vermögen ohne Beratung: Ein Verzicht kann unwirksam oder bindend sein, je nachdem, was für dich schlechter ist. Und keine Streitigkeiten über die Kinder per Nachricht: Was du heute schreibst, liest morgen das Familiengericht.
Stand: September 2026. Rechtsgrundlagen: §§ 1361, 1567, 1613, 1933 BGB, § 34 RVG, UVG.