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Getrenntleben

Definition

Ehegatten leben getrennt, wenn keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will (§ 1567 BGB). Auch innerhalb der Ehewohnung möglich, wenn getrennt gewirtschaftet und geschlafen wird.

Wer sich mit Getrenntleben beschäftigt, steht meist mitten in einer Trennung. Die verwandten Begriffe unten führen dich zu den Nachbarthemen, die Anliegen-Seiten erklären die Regeln ausführlich mit Zahlen, und das Verzeichnis zeigt Kanzleien mit Familienrecht-Schwerpunkt in deiner Stadt.

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