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Versorgungsausgleich in Rosenheim

Für Versorgungsausgleich gibt es klare gesetzliche Vorgaben und viele Mythen. Wir trennen beides und ergänzen es um die lokale Ebene in Rosenheim: Familiengericht, Kanzleien mit Familienrecht-Schwerpunkt und Beratungsstellen.

Kurz gesagt

Versorgungsausgleich bedeutet: Jeder Ehegatte gibt die Hälfte seiner in der Ehe erworbenen Rentenpunkte an den anderen ab. Bei kurzen Ehen bis drei Jahre nur auf Antrag. Er kann durch notariellen Vertrag ausgeschlossen werden, das Gericht prüft die Vereinbarung.

Welche Anrechte in den Ausgleich fallen

Kapitallebensversicherungen, Immobilien und Sparvermögen gehören nicht in den Versorgungsausgleich, sondern in den Zugewinnausgleich. Betriebsrenten mit Kapitalwahlrecht werden dem Versorgungsausgleich zugeordnet, wenn das Wahlrecht bei Zustellung noch nicht ausgeübt war.

Von der Auskunft bis zum Beschluss

Der Versorgungsausgleich ist Folgesache im Scheidungsverbund und wird mit der Scheidung entschieden. Er verzögert das Verfahren häufiger als jede andere Folgesache. Wer schnell geschieden werden will, klärt sein Rentenkonto in Rosenheim am besten schon vor Einreichung des Antrags.

Ausschluss und Vereinbarungen

Ehegatten können den Versorgungsausgleich durch Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung ausschließen oder anders regeln (§§ 6 bis 8 VersAusglG). Die Vereinbarung braucht notarielle Form oder wird im Scheidungstermin protokolliert. Das Familiengericht prüft, ob sie einen Ehegatten unangemessen benachteiligt, dann ist sie unwirksam.

Versorgungsausgleich: Regeln 2026
TeilungsartInterne Teilung je Anrecht, hälftig (§ 10 VersAusglG)
Verfahrenswert10 % des dreifachen Nettoeinkommens je Anrecht, mindestens 1.000 € (§ 50 FamGKG)
EhezeitErster Tag des Heiratsmonats bis letzter Tag vor Zustellungsmonat (§ 3 VersAusglG)
BagatellgrenzeKapitalwert unter ca. 4.200 € bzw. Rente unter ca. 36 €/Monat (2026)

Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.

In Rosenheim gibt es ein eigenes Amtsgericht mit Familienabteilung. Kanzleien vor Ort kennen die Richterinnen und Richter und deren Linie bei Verfahrenswert und Umgangsregelungen.

Zwei Erstgespräche vergleichen

Die Gebühren für das Verfahren sind in Rosenheim bei jeder Kanzlei gleich. Was sich unterscheidet, ist die Arbeitsweise: deeskalierend oder konfrontativ, erreichbar oder nicht, mit oder ohne Mediation. Zwei Erstgespräche zu je maximal 190 € netto sind eine günstige Investition, um das herauszufinden.

Kanzleien mit Familienrecht in Rosenheim

Alle Kanzleien in Rosenheim

Familiengericht in der Nähe

Amtsgericht Ebersberg (27,1 km von Rosenheim entfernt). Offizielle Website.

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.

Tipp: Mediation erwägen

Eine Mediation kostet in der Regel 150 bis 300 € pro Stunde und ersetzt oft den Streit über Folgesachen. Viele Familienrechts-Kanzleien in Rosenheim sind zugleich Mediatoren.

Häufige Fragen: Versorgungsausgleich in Rosenheim

Kann ich in Rosenheim Verfahrenskostenhilfe bekommen?
Ja, wenn dein Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Der Antrag wird beim Familiengericht gestellt, meist über den Anwalt. Je nach Einkommen ist die Hilfe ratenfrei oder in bis zu 48 Monatsraten zurückzuzahlen.
Verliere ich meine Rente?
Nein, nur die Hälfte der in der Ehezeit erworbenen Anrechte. Rentenpunkte aus der Zeit vor der Ehe und nach dem Stichtag bleiben vollständig bei dir.
Zählt Riester zum Versorgungsausgleich?
Ja, Riester- und Rürup-Verträge werden geteilt. Kapitallebensversicherungen dagegen im Zugewinnausgleich.
Was passiert, wenn ein Ehegatte im Ausland Rente hat?
Ausländische Anrechte werden nicht intern geteilt, sondern über schuldrechtlichen Ausgleich bei Rentenbezug berücksichtigt (§ 19 VersAusglG).
Was kostet der Versorgungsausgleich?
Er erhöht den Verfahrenswert um 10 % des dreifachen Nettoeinkommens je Anrecht, mindestens 1.000 €. Bei zwei Anrechten und 3.000 € Haushaltsnetto sind das 1.800 € mehr Verfahrenswert.

Weitere Anliegen in Rosenheim

Versorgungsausgleich in der Nähe

Trennung.net vermittelt keine Anwälte und erhält keine Provision. Die genannten Beträge basieren auf der Düsseldorfer Tabelle 2026 und den Gebührentabellen nach KostBRÄG 2025. Im Einzelfall entscheidet das Familiengericht. Stand: September 2026.