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Niedersachsen

Versorgungsausgleich in Leer

Für Versorgungsausgleich gibt es klare gesetzliche Vorgaben und viele Mythen. Wir trennen beides und ergänzen es um die lokale Ebene in Leer: Familiengericht, Kanzleien mit Familienrecht-Schwerpunkt und Beratungsstellen.

Kurz gesagt

Versorgungsausgleich bedeutet: Jeder Ehegatte gibt die Hälfte seiner in der Ehe erworbenen Rentenpunkte an den anderen ab. Bei kurzen Ehen bis drei Jahre nur auf Antrag. Er kann durch notariellen Vertrag ausgeschlossen werden, das Gericht prüft die Vereinbarung.

Ehezeit und Anrechte

Kapitallebensversicherungen, Immobilien und Sparvermögen gehören nicht in den Versorgungsausgleich, sondern in den Zugewinnausgleich. Betriebsrenten mit Kapitalwahlrecht werden dem Versorgungsausgleich zugeordnet, wenn das Wahlrecht bei Zustellung noch nicht ausgeübt war.

So läuft der Versorgungsausgleich ab

Der Versorgungsausgleich ist Folgesache im Scheidungsverbund und wird mit der Scheidung entschieden. Er verzögert das Verfahren häufiger als jede andere Folgesache. Wer schnell geschieden werden will, klärt sein Rentenkonto in Leer am besten schon vor Einreichung des Antrags.

Ausschluss und Vereinbarungen

Ein Ausschluss lohnt sich bei ähnlich hohen Anrechten beider Ehegatten, weil er das Verfahren um Monate verkürzt und Kosten spart. Bei einem großen Gefälle, etwa Beamter und Teilzeitkraft, ist er für den Schwächeren meist ein schlechter Tausch. Fachanwälte in Leer rechnen das vorab durch.

Versorgungsausgleich: Regeln 2026
TeilungsartInterne Teilung je Anrecht, hälftig (§ 10 VersAusglG)
Verfahrenswert10 % des dreifachen Nettoeinkommens je Anrecht, mindestens 1.000 € (§ 50 FamGKG)
EhezeitErster Tag des Heiratsmonats bis letzter Tag vor Zustellungsmonat (§ 3 VersAusglG)
BagatellgrenzeKapitalwert unter ca. 4.200 € bzw. Rente unter ca. 36 €/Monat (2026)

Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.

In Städten wie Leer ist das Amtsgericht oft nur wenige Kilometer entfernt. Das erleichtert Termine, ändert aber nichts an der Dauer des Verfahrens, die vom Versorgungsausgleich bestimmt wird.

Kostenlose Stellen nutzen

Für Fragen zu Kindern, Umgang und Unterhalt ist das Jugendamt in Leer die erste Adresse, kostenlos und ohne Anwalt. Beratungshilfe beim Amtsgericht gibt es bei geringem Einkommen für die außergerichtliche Beratung. Erst wenn es um das Verfahren selbst geht, führt der Weg zwingend zur Kanzlei.

Kanzleien mit Familienrecht in Leer

Alle Kanzleien in Leer

Familiengericht in der Nähe

Amtsgericht Leer, Wörde 5, 26789 Leer (0,2 km von Leer entfernt). Offizielle Website.

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.

Tipp: Beratungsstellen nutzen

Neben Anwälten helfen in Leer Erziehungs- und Familienberatungsstellen kostenlos bei Fragen rund um Kinder, Umgang und Kommunikation. Das Jugendamt vermittelt und berät nach § 17 SGB VIII.

Häufige Fragen: Versorgungsausgleich in Leer

Muss der Versorgungsausgleich immer durchgeführt werden?
Bei Ehen ab drei Jahren ja, von Amts wegen. Bei kürzeren Ehen nur auf Antrag eines Ehegatten. Ein wirksamer notarieller Ausschluss ist möglich.
Zählt Riester zum Versorgungsausgleich?
Ja, Riester- und Rürup-Verträge werden geteilt. Kapitallebensversicherungen dagegen im Zugewinnausgleich.
Kann ich in Leer Verfahrenskostenhilfe bekommen?
Ja, wenn dein Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Der Antrag wird beim Familiengericht gestellt, meist über den Anwalt. Je nach Einkommen ist die Hilfe ratenfrei oder in bis zu 48 Monatsraten zurückzuzahlen.
Ist eine Online-Scheidung günstiger als beim Anwalt in Leer?
Nein. Die Gebühren nach RVG und FamGKG sind gesetzlich festgelegt und dürfen nicht unterschritten werden (§ 49b BRAO). Online-Anbieter sparen dir Wege, nicht Gebühren. Das Verfahren läuft ohnehin über das Familiengericht.
Was kostet ein Scheidungsanwalt in Leer?
Die Gebühren sind bundesweit gleich und richten sich nach dem Verfahrenswert (RVG). Bei einem Verfahrenswert von 10.000 € liegen die Anwaltskosten bei rund 1.964 € inkl. MwSt., die Gerichtskosten bei 566 €. Unser Scheidungskostenrechner rechnet deinen Fall durch.

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Wir sind ein redaktionelles Nachschlagewerk, keine Kanzlei. Rechtliche Aussagen geben den Stand der Gesetze und der veröffentlichten Tabellen zum September 2026 wieder. Für deinen konkreten Fall brauchst du anwaltliche Beratung.