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Sorgerecht in Berlin

Sorgerecht in Berlin: Die rechtlichen Grundlagen stehen im BGB und im FamFG, die Kosten im RVG und im FamGKG. Was das für dich konkret bedeutet, welche Fristen laufen und wo du in Berlin Unterstützung findest, liest du hier.

Kurz gesagt

Getrennte Eltern behalten in der Regel die gemeinsame elterliche Sorge. Streit um den Lebensmittelpunkt des Kindes wird über das Aufenthaltsbestimmungsrecht gelöst, nicht über den Entzug der Sorge. Das Gericht hört das Kind ab etwa drei Jahren persönlich an.

Gemeinsame Sorge nach der Trennung

Die gemeinsame elterliche Sorge endet nicht mit der Trennung. Bei Fragen von erheblicher Bedeutung, also Schulwahl, Operationen, Religion, Umzug ins Ausland, müssen beide Eltern zustimmen. Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheidet, bei wem das Kind gerade ist (§ 1687 BGB). In Berlin wie überall führt die Grenzziehung zu vielen Konflikten.

Aufenthaltsbestimmungsrecht und Lebensmittelpunkt

Ein Umzug mit dem Kind über größere Entfernung ist eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung und braucht die Zustimmung des anderen Elternteils oder eine gerichtliche Entscheidung. Eigenmächtiges Umziehen kann bei der späteren Entscheidung negativ gewertet werden.

Wann ein Elternteil die Sorge allein bekommt

Alleinige Sorge wird übertragen, wenn der andere Elternteil zustimmt oder wenn die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Kindeswohl am besten entspricht (§ 1671 BGB). Reine Kommunikationsstörungen reichen nicht, es muss eine nachhaltige Störung vorliegen, unter der das Kind leidet.

Sorgerecht: die wichtigsten Regeln
GrundsatzGemeinsame Sorge bleibt nach Trennung bestehen
AlltagBetreuender Elternteil entscheidet allein (§ 1687 BGB)
EntzugNur bei Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB)
Verfahrenswert5.000 € je Kindschaftssache (§ 45 FamGKG), kein Anwaltszwang

Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.

Mit rund 3.782.202 Einwohnern hat Berlin auch eine große Zahl an Beratungsstellen, Mediatoren und Familienberatungen. Sie ergänzen die anwaltliche Vertretung und sind oft kostenlos.

Kostenlose Stellen nutzen

Für Fragen zu Kindern, Umgang und Unterhalt ist das Jugendamt in Berlin die erste Adresse, kostenlos und ohne Anwalt. Beratungshilfe beim Amtsgericht gibt es bei geringem Einkommen für die außergerichtliche Beratung. Erst wenn es um das Verfahren selbst geht, führt der Weg zwingend zur Kanzlei.

Kanzleien mit Familienrecht in Berlin

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Familiengericht in der Nähe

Amtsgericht Schöneberg (4,0 km von Berlin entfernt). Offizielle Website.

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.

Tipp: Verfahrenskostenhilfe kennen

Bei geringem Einkommen übernimmt der Staat die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder in Raten (§ 76 FamFG i. V. m. § 114 ZPO). Der Antrag wird zusammen mit dem Scheidungsantrag gestellt.

Häufige Fragen: Sorgerecht in Berlin

Bekommt die Mutter automatisch das Sorgerecht?
Nein. Bei verheirateten Eltern bleibt die gemeinsame Sorge nach der Scheidung bestehen. Alleinige Sorge gibt es nur durch Gerichtsbeschluss auf Antrag.
Brauche ich für das Sorgerecht einen Anwalt?
Nein, Kindschaftssachen haben keinen Anwaltszwang. Wegen der Bedeutung und der Verfahrensregeln ist anwaltliche Vertretung aber üblich.
Brauche ich für eine Scheidung in Berlin zwingend einen Anwalt?
Ja. Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Mindestens der Antragsteller muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehegatte kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen, darf dann aber keine eigenen Anträge stellen.
Muss ich in Berlin zum Scheidungstermin persönlich erscheinen?
In der Regel ja, beide Ehegatten werden persönlich angehört (§ 128 FamFG). Viele Gerichte lassen inzwischen eine Videoverhandlung zu. Der Termin selbst dauert bei einvernehmlichen Scheidungen oft nur 15 bis 30 Minuten.
Ab welchem Alter wird das Kind angehört?
Familiengerichte hören Kinder in der Regel ab etwa drei Jahren persönlich an, spätestens ab 14 Jahren ist die Anhörung Pflicht. Der Kindeswille hat mit dem Alter wachsendes Gewicht.

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Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Kanzleidaten stammen aus OpenStreetMap (ODbL) und wurden gegen die jeweilige Kanzlei-Website auf Familienrecht-Bezug geprüft; für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Stand: September 2026.