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Scheidungskosten in Roth

In Roth leben rund 25.405 Menschen. Statistisch wird ein erheblicher Teil der Ehen irgendwann geschieden. Wenn du selbst gerade beim Thema Scheidungskosten stehst, hilft dir diese Seite mit Regeln, Zahlen und Kanzleien aus Roth.

Kurz gesagt

Scheidungskosten setzen sich aus Gerichtskosten (2,0 Gebühren) und Anwaltskosten (1,3 Verfahrens- plus 1,2 Terminsgebühr, 20 € Auslagen, 19 % USt) zusammen. Der Mindestverfahrenswert liegt bei 3.000 € für die Scheidung plus 1.000 € für den Versorgungsausgleich. Ergebnis: mindestens rund 1.200 €.

Verfahrenswert: die Grundlage aller Gebühren

Der Verfahrenswert für die Scheidung selbst ist das dreifache monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten, mindestens 3.000 € (§ 43 FamGKG). Bei 2.500 € und 1.500 € netto ergibt das 12.000 €. Hinzu kommt der Versorgungsausgleich mit 10 Prozent dieses Werts je Anrecht, mindestens 1.000 €. Bei zwei gesetzlichen Renten also 2.400 €, gesamt 14.400 €.

Scheidungskosten berechnen

Gerichtskosten und Anwaltskosten 2026

Der Anwalt rechnet nach RVG ab: 1,3 Verfahrensgebühr, 1,2 Terminsgebühr, 20 € Auslagenpauschale, 19 % Umsatzsteuer. Bei 10.000 € Verfahrenswert sind das 1.963,50 €, bei 16.000 € 2.290,75 €. Diese Beträge sind gesetzlich festgelegt und gelten in Roth genauso wie in jeder anderen Stadt; ein Unterschreiten ist verboten (§ 49b BRAO).

Kosten senken und Verfahrenskostenhilfe

Verfahrenskostenhilfe (VKH) gibt es, wenn das einzusetzende Einkommen nach Abzug von Freibeträgen nicht reicht (§ 76 FamFG, §§ 114 ff. ZPO). 2026 liegt der Freibetrag für die Partei bei rund 619 € zuzüglich Erwerbstätigenfreibetrag und Wohnkosten. Je nach Ergebnis ist die VKH ratenfrei oder in bis zu 48 Raten zurückzuzahlen. Der Antrag läuft über die Kanzlei in Roth.

Scheidungskosten 2026 (einvernehmlich, ein Anwalt, Quelle: RVG/FamGKG Anlage 2, KostBRÄG 2025)
Verfahrenswert bis 25.000 €Gericht 871 €, Anwalt 2.781,63 €, gesamt 3.652,63 €
Verfahrenswert bis 4.000 €Gericht 296 €, Anwalt 901,43 €, gesamt 1.197,43 €
Verfahrenswert bis 16.000 €Gericht 688 €, Anwalt 2.290,75 €, gesamt 2.978,75 €
Verfahrenswert bis 50.000 €Gericht 1.276 €, Anwalt 4.060,88 €, gesamt 5.336,88 €

Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.

Für Roth zeigen wir Kanzleien im Umkreis von 30 Kilometern, weil in kleineren Städten nicht jede Fachrichtung vor Ort vertreten ist. Ein Erstgespräch lässt sich meist auch per Video führen.

Unterlagen sammeln

Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate, Steuerbescheid, Rentenauskunft, Grundbuchauszug, Kontoauszüge und Versicherungspolicen. Wer das vor dem ersten Termin in Roth zusammen hat, spart eine zweite Runde und oft mehrere Wochen.

Kanzleien mit Familienrecht in Roth

Alle Kanzleien in Roth

Familiengericht in der Nähe

Amtsgericht Fürth (26,4 km von Roth entfernt). Offizielle Website.

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.

Tipp: Verfahrenskostenhilfe kennen

Bei geringem Einkommen übernimmt der Staat die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder in Raten (§ 76 FamFG i. V. m. § 114 ZPO). Der Antrag wird zusammen mit dem Scheidungsantrag gestellt.

Häufige Fragen: Scheidungskosten in Roth

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung mindestens?
Beim Mindestverfahrenswert von 4.000 € (3.000 € Scheidung plus 1.000 € Versorgungsausgleich) rund 1.200 € für Gericht und einen Anwalt. Realistisch liegen die meisten Verfahren zwischen 1.400 und 3.000 €.
Erhöhen Kinder die Scheidungskosten?
Nicht direkt. Viele Gerichte ziehen sogar 250 € je Kind vom Einkommen ab und senken so den Verfahrenswert. Streit um Sorge, Umgang oder Kindesunterhalt erhöht ihn aber.
Was kostet ein Scheidungsanwalt in Roth pro Stunde?
Bei gerichtlichen Verfahren gilt das RVG, nicht der Stundensatz. Für außergerichtliche Beratung sind Vergütungsvereinbarungen üblich, oft 200 bis 350 € pro Stunde.
Was kostet eine Erstberatung?
Für Verbraucher maximal 190 € netto (§ 34 RVG), viele Kanzleien nehmen weniger oder rechnen sie auf das Mandat an.
Sind Online-Scheidungen günstiger?
Nein. Die gesetzlichen Gebühren gelten überall und dürfen nicht unterschritten werden. Günstiger wirkende Angebote setzen meist den Verfahrenswert zu niedrig an.

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Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Kanzleidaten stammen aus OpenStreetMap (ODbL) und wurden gegen die jeweilige Kanzlei-Website auf Familienrecht-Bezug geprüft; für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Stand: September 2026.