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Scheidungskosten in Lauf an der Pegnitz

Du lebst in Lauf an der Pegnitz und brauchst einen klaren Überblick zu Scheidungskosten? Dann bist du richtig. Wir erklären die Regeln, nennen die Zahlen mit Quelle und zeigen dir, welche Kanzleien in Lauf an der Pegnitz das Familienrecht als Schwerpunkt angeben.

Kurz gesagt

Scheidungskosten setzen sich aus Gerichtskosten (2,0 Gebühren) und Anwaltskosten (1,3 Verfahrens- plus 1,2 Terminsgebühr, 20 € Auslagen, 19 % USt) zusammen. Der Mindestverfahrenswert liegt bei 3.000 € für die Scheidung plus 1.000 € für den Versorgungsausgleich. Ergebnis: mindestens rund 1.200 €.

Was den Verfahrenswert bestimmt

Der Verfahrenswert für die Scheidung selbst ist das dreifache monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten, mindestens 3.000 € (§ 43 FamGKG). Bei 2.500 € und 1.500 € netto ergibt das 12.000 €. Hinzu kommt der Versorgungsausgleich mit 10 Prozent dieses Werts je Anrecht, mindestens 1.000 €. Bei zwei gesetzlichen Renten also 2.400 €, gesamt 14.400 €.

Scheidungskosten berechnen

Was Gericht und Anwalt kosten

Rechenbeispiel einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt, Verfahrenswert 14.400 € (Gebührenstufe bis 16.000 €): Gerichtskosten 688 €, Anwalt 2.290,75 €, gesamt 2.978,75 €. Mit zweitem Anwalt kommen weitere 2.290,75 € hinzu. Unser Scheidungskostenrechner rechnet das für dein Einkommen und deine Rentenanrechte durch.

So bleibt die Scheidung bezahlbar

Der größte Hebel ist die Einvernehmlichkeit: ein Anwalt statt zwei, keine streitigen Folgesachen, Versorgungsausgleich unstreitig. Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kostet zwar Notargebühren, ist aber fast immer günstiger als ein Verbundverfahren mit Gutachten. Wer die Kosten teilen will, muss das ausdrücklich vereinbaren; der Antragsgegner ohne Anwalt zahlt sonst nur die halben Gerichtskosten.

Scheidungskosten 2026 (einvernehmlich, ein Anwalt, Quelle: RVG/FamGKG Anlage 2, KostBRÄG 2025)
Verfahrenswert bis 16.000 €Gericht 688 €, Anwalt 2.290,75 €, gesamt 2.978,75 €
Verfahrenswert bis 4.000 €Gericht 296 €, Anwalt 901,43 €, gesamt 1.197,43 €
Verfahrenswert bis 7.000 €Gericht 431 €, Anwalt 1.432,46 €, gesamt 1.863,46 €
Verfahrenswert bis 50.000 €Gericht 1.276 €, Anwalt 4.060,88 €, gesamt 5.336,88 €

Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.

In einer Stadt der Größe von Lauf an der Pegnitz ist die Auswahl an Familienrechts-Kanzleien überschaubar. Wenn du hier keine passende findest, lohnt sich der Blick in den Umkreis: Das Verzeichnis zeigt Kanzleien aus Nachbarstädten, und für das Verfahren selbst spielt der Kanzleisitz keine Rolle.

Erst Fakten, dann Termin

Bevor du in Lauf an der Pegnitz eine Kanzlei anrufst, notiere drei Dinge: das Trennungsdatum, die Nettoeinkommen beider Ehegatten und ob ihr euch über Kinder, Unterhalt und Vermögen einig seid. Mit diesen Angaben kann der Anwalt im Erstgespräch bereits Verfahrenswert, Kosten und Dauer realistisch einschätzen, statt nur allgemein zu beraten.

Kanzleien mit Familienrecht in Lauf an der Pegnitz

Alle Kanzleien in Lauf an der Pegnitz

Familiengericht in der Nähe

Amtsgericht Fürth (21,0 km von Lauf an der Pegnitz entfernt). Offizielle Website.

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.

Tipp: Unterlagen vorbereiten

Bring zum ersten Termin die Heiratsurkunde, Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, Geburtsurkunden der Kinder und, falls vorhanden, den Ehevertrag mit. Das spart eine zweite Runde.

Häufige Fragen: Scheidungskosten in Lauf an der Pegnitz

Erhöhen Kinder die Scheidungskosten?
Nicht direkt. Viele Gerichte ziehen sogar 250 € je Kind vom Einkommen ab und senken so den Verfahrenswert. Streit um Sorge, Umgang oder Kindesunterhalt erhöht ihn aber.
Wann bekomme ich Verfahrenskostenhilfe?
Wenn dein einzusetzendes Einkommen nach den Freibeträgen nicht ausreicht und kein verwertbares Vermögen vorhanden ist. Bei Bewilligung zahlt der Staat, teils gegen Raten.
Sind Online-Scheidungen günstiger?
Nein. Die gesetzlichen Gebühren gelten überall und dürfen nicht unterschritten werden. Günstiger wirkende Angebote setzen meist den Verfahrenswert zu niedrig an.
Ist eine Online-Scheidung günstiger als beim Anwalt in Lauf an der Pegnitz?
Nein. Die Gebühren nach RVG und FamGKG sind gesetzlich festgelegt und dürfen nicht unterschritten werden (§ 49b BRAO). Online-Anbieter sparen dir Wege, nicht Gebühren. Das Verfahren läuft ohnehin über das Familiengericht.
Kann ich Scheidungskosten von der Steuer absetzen?
Seit 2013 nicht mehr. Ausnahme sind nur extreme Fälle, in denen die Existenzgrundlage bedroht wäre, und die erkennt der Bundesfinanzhof praktisch nicht an.

Weitere Anliegen in Lauf an der Pegnitz

Scheidungskosten in der Nähe

Trennung.net vermittelt keine Anwälte und erhält keine Provision. Die genannten Beträge basieren auf der Düsseldorfer Tabelle 2026 und den Gebührentabellen nach KostBRÄG 2025. Im Einzelfall entscheidet das Familiengericht. Stand: September 2026.