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Kindesunterhalt in Nürnberg

Ob einvernehmlich oder streitig: Kindesunterhalt folgt in Nürnberg festen Regeln. Diese Seite erklärt sie verständlich, nennt die aktuellen Beträge und Fristen und listet Familienrechts-Kanzleien in Nürnberg und im Umkreis auf.

Kurz gesagt

Der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, zahlt Barunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 (15 Einkommensgruppen, erste Stufe bis 2.100 € netto). Der betreuende Elternteil leistet Naturalunterhalt. Der Selbstbehalt des Pflichtigen liegt bei 1.450 € (erwerbstätig).

Bedarfssätze und Zahlbeträge 2026

Vom Tabellenbetrag wird das Kindergeld abgezogen: bei Minderjährigen die Hälfte (2026: 129,50 €), bei Volljährigen das volle Kindergeld von 259 €. Das Ergebnis ist der Zahlbetrag. In Gruppe 1 sind das 2026: 356,50 €, 428,50 € und 523,50 €. Die Tabelle geht von zwei Unterhaltsberechtigten aus; bei einem Kind wird oft eine Gruppe höher, bei drei oder mehr eine Gruppe niedriger eingestuft.

Unterhalt berechnen

Wer zahlt und wie lange?

Beide Eltern sind unterhaltspflichtig. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflicht durch Betreuung (§ 1606 Abs. 3 BGB), der andere zahlt Barunterhalt. Im echten Wechselmodell mit annähernd gleicher Betreuung tragen beide anteilig nach ihrem Einkommen; in Nürnberg ist das inzwischen ein häufiges Streitthema.

Unterhalt festlegen und durchsetzen

Der einfachste Weg ist eine kostenlose Jugendamtsurkunde: Der Pflichtige verpflichtet sich beim Jugendamt in Nürnberg zur Zahlung, die Urkunde ist ein vollstreckbarer Titel. Alternativ regelt das Familiengericht den Unterhalt im vereinfachten Verfahren oder im Streitverfahren. Ein dynamischer Titel in Prozent des Mindestunterhalts passt sich jährlich automatisch an.

Kindesunterhalt 2026: Mindestunterhalt und Zahlbeträge (Einkommensgruppe 1)
Selbstbehalt Pflichtiger1.450 € erwerbstätig, 1.200 € nicht erwerbstätig
Ab 18 im Haushalt698 € Bedarf, Zahlbetrag 439 €
6 bis 11 Jahre558 € Bedarf, Zahlbetrag 428,50 €
0 bis 5 Jahre486 € Bedarf, Zahlbetrag 356,50 €

Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.

Nürnberg hat mehrere Amtsgerichte mit Familienabteilungen. Welches zuständig ist, hängt vom Wohnort der Kinder oder dem letzten gemeinsamen Wohnsitz ab; die Kanzlei klärt das im Erstgespräch.

Zwei Erstgespräche vergleichen

Die Gebühren für das Verfahren sind in Nürnberg bei jeder Kanzlei gleich. Was sich unterscheidet, ist die Arbeitsweise: deeskalierend oder konfrontativ, erreichbar oder nicht, mit oder ohne Mediation. Zwei Erstgespräche zu je maximal 190 € netto sind eine günstige Investition, um das herauszufinden.

Kanzleien mit Familienrecht in Nürnberg

Alle Kanzleien in Nürnberg

Familiengericht in der Nähe

Amtsgericht Fürth (6,6 km von Nürnberg entfernt). Offizielle Website.

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.

Tipp: Unterlagen vorbereiten

Bring zum ersten Termin die Heiratsurkunde, Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, Geburtsurkunden der Kinder und, falls vorhanden, den Ehevertrag mit. Das spart eine zweite Runde.

Häufige Fragen: Kindesunterhalt in Nürnberg

Brauche ich für eine Scheidung in Nürnberg zwingend einen Anwalt?
Ja. Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Mindestens der Antragsteller muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehegatte kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen, darf dann aber keine eigenen Anträge stellen.
Ist eine Online-Scheidung günstiger als beim Anwalt in Nürnberg?
Nein. Die Gebühren nach RVG und FamGKG sind gesetzlich festgelegt und dürfen nicht unterschritten werden (§ 49b BRAO). Online-Anbieter sparen dir Wege, nicht Gebühren. Das Verfahren läuft ohnehin über das Familiengericht.
Kann ich in Nürnberg Verfahrenskostenhilfe bekommen?
Ja, wenn dein Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Der Antrag wird beim Familiengericht gestellt, meist über den Anwalt. Je nach Einkommen ist die Hilfe ratenfrei oder in bis zu 48 Monatsraten zurückzuzahlen.
Kann ich den Kindesunterhalt selbst berechnen?
Für Standardfälle ja, mit Düsseldorfer Tabelle oder unserem Rechner. Bei Selbstständigen, Wohnvorteil, Wechselmodell oder mehreren Berechtigten lohnt sich anwaltliche Berechnung.
Wie viel Kindesunterhalt muss ich 2026 zahlen?
In der ersten Einkommensgruppe (bis 2.100 € netto) 356,50 € für ein Kind bis 5, 428,50 € für 6 bis 11 und 523,50 € für 12 bis 17 Jahre, jeweils nach Abzug des halben Kindergelds. Bei höherem Einkommen steigt der Betrag stufenweise.

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Wir sind ein redaktionelles Nachschlagewerk, keine Kanzlei. Rechtliche Aussagen geben den Stand der Gesetze und der veröffentlichten Tabellen zum September 2026 wieder. Für deinen konkreten Fall brauchst du anwaltliche Beratung.