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Nordrhein-Westfalen

Umgangsrecht in Krefeld

Umgangsrecht in Krefeld: Die rechtlichen Grundlagen stehen im BGB und im FamFG, die Kosten im RVG und im FamGKG. Was das für dich konkret bedeutet, welche Fristen laufen und wo du in Krefeld Unterstützung findest, liest du hier.

Kurz gesagt

Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern, jeder Elternteil ist zum Umgang verpflichtet und berechtigt (§ 1684 BGB). Eine gesetzliche Regelung zur Häufigkeit gibt es nicht, üblich sind jedes zweite Wochenende plus ein Nachmittag unter der Woche und hälftige Ferien. Streit regelt das Familiengericht.

Umgangsregelungen in der Praxis

Das Gesetz nennt keine Zahlen. In der Praxis der Familiengerichte in Krefeld und bundesweit hat sich ein Standardmodell etabliert: jedes zweite Wochenende von Freitag nach Schule bis Sonntagabend, ein fester Nachmittag in der Woche, die Hälfte der Schulferien und der Feiertage im Wechsel. Bei Kleinkindern kürzere, häufigere Kontakte ohne Übernachtung.

Wenn der Umgang verweigert wird

Ein gerichtlicher Umgangsbeschluss oder ein gerichtlich gebilligter Vergleich ist vollstreckbar. Wer ihn verletzt, riskiert Ordnungsgeld bis 25.000 € oder Ordnungshaft (§ 89 FamFG). Voraussetzung ist ein Hinweis auf die Folgen im Beschluss. Alternativ kann ein Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG beantragt werden.

Begleiteter Umgang und Einschränkungen

Umgangspflegschaft (§ 1684 Abs. 3 BGB) wird angeordnet, wenn Eltern den Umgang trotz Beschluss nicht hinbekommen. Der Umgangspfleger organisiert Übergaben und kann das Kind zum Umgang herausverlangen. Bei Konflikten um den Umgang ist psychologische Beratung oft wirksamer als das dritte Gerichtsverfahren.

Umgangsrecht: Regeln und Praxis
StandardmodellJedes 2. Wochenende, ein Wochentag, halbe Ferien
Verfahrenswert5.000 € (§ 45 FamGKG), kein Anwaltszwang
OrdnungsmittelOrdnungsgeld bis 25.000 €, Ordnungshaft (§ 89 FamFG)
Rechtsgrundlage§ 1684 BGB, Recht des Kindes und Pflicht der Eltern

Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.

In Krefeld arbeiten mehrere Familiengerichtsabteilungen parallel. Die Verfahrensdauer schwankt je nach Abteilung; Kanzleien vor Ort wissen, welche Abteilung gerade wie lange braucht.

Kostenlose Stellen nutzen

Für Fragen zu Kindern, Umgang und Unterhalt ist das Jugendamt in Krefeld die erste Adresse, kostenlos und ohne Anwalt. Beratungshilfe beim Amtsgericht gibt es bei geringem Einkommen für die außergerichtliche Beratung. Erst wenn es um das Verfahren selbst geht, führt der Weg zwingend zur Kanzlei.

Kanzleien mit Familienrecht in Krefeld

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Familiengericht in der Nähe

Amtsgericht Krefeld, Nordwall (1,1 km von Krefeld entfernt). Offizielle Website.

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.

Tipp: Steuerklasse anpassen

Im Jahr nach der Trennung endet das Ehegattensplitting. Die Steuerklassen III/V oder IV/IV müssen dann auf I bzw. II umgestellt werden. Wer das vergisst, zahlt nach.

Häufige Fragen: Umgangsrecht in Krefeld

Haben Großeltern ein Umgangsrecht?
Ja, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient (§ 1685 BGB). Das gilt auch für Geschwister und enge Bezugspersonen.
Was tun, wenn die Mutter oder der Vater den Umgang verhindert?
Zuerst Jugendamt, dann Antrag beim Familiengericht. Ein Beschluss ist mit Ordnungsgeld vollstreckbar.
Was ist begleiteter Umgang?
Umgang in Anwesenheit einer dritten Person, meist eines Jugendhilfeträgers. Er wird bei Konflikten oder nach langer Kontaktpause angeordnet.
Brauche ich für eine Scheidung in Krefeld zwingend einen Anwalt?
Ja. Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Mindestens der Antragsteller muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehegatte kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen, darf dann aber keine eigenen Anträge stellen.
Wie oft darf ich mein Kind sehen?
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe. Üblich ist jedes zweite Wochenende plus ein Nachmittag unter der Woche und die Hälfte der Ferien. Bei Kleinkindern kürzere, häufigere Kontakte.

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Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Kanzleidaten stammen aus OpenStreetMap (ODbL) und wurden gegen die jeweilige Kanzlei-Website auf Familienrecht-Bezug geprüft; für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Stand: September 2026.