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Nordrhein-Westfalen

Umgangsrecht in Erftstadt

Ob einvernehmlich oder streitig: Umgangsrecht folgt in Erftstadt festen Regeln. Diese Seite erklärt sie verständlich, nennt die aktuellen Beträge und Fristen und listet Familienrechts-Kanzleien in Erftstadt und im Umkreis auf.

Kurz gesagt

Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern, jeder Elternteil ist zum Umgang verpflichtet und berechtigt (§ 1684 BGB). Eine gesetzliche Regelung zur Häufigkeit gibt es nicht, üblich sind jedes zweite Wochenende plus ein Nachmittag unter der Woche und hälftige Ferien. Streit regelt das Familiengericht.

Wie viel Umgang ist üblich?

Das Gesetz nennt keine Zahlen. In der Praxis der Familiengerichte in Erftstadt und bundesweit hat sich ein Standardmodell etabliert: jedes zweite Wochenende von Freitag nach Schule bis Sonntagabend, ein fester Nachmittag in der Woche, die Hälfte der Schulferien und der Feiertage im Wechsel. Bei Kleinkindern kürzere, häufigere Kontakte ohne Übernachtung.

Wenn der Umgang verweigert wird

Der erste Weg führt zum Jugendamt in Erftstadt: Es berät beide Eltern nach § 18 SGB VIII und vermittelt bei Konflikten. Hilft das nicht, kann beim Familiengericht ein Umgangsverfahren eingeleitet werden. Es gilt das Beschleunigungsgebot, der erste Termin findet meist innerhalb eines Monats statt.

Wann der Umgang eingeschränkt wird

Der Umgang kann eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn er das Kindeswohl gefährdet (§ 1684 Abs. 4 BGB), etwa bei Gewalt, Sucht, psychischer Erkrankung ohne Behandlung oder Entführungsgefahr. Der Ausschluss auf längere Zeit ist die Ausnahme und muss vom Gericht besonders begründet werden.

Umgangsrecht: Regeln und Praxis
StandardmodellJedes 2. Wochenende, ein Wochentag, halbe Ferien
Verfahrenswert5.000 € (§ 45 FamGKG), kein Anwaltszwang
Rechtsgrundlage§ 1684 BGB, Recht des Kindes und Pflicht der Eltern
BeratungJugendamt (§ 18 SGB VIII), kostenlos

Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.

In Städten wie Erftstadt ist das Amtsgericht oft nur wenige Kilometer entfernt. Das erleichtert Termine, ändert aber nichts an der Dauer des Verfahrens, die vom Versorgungsausgleich bestimmt wird.

Rechner vor Kanzlei

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Kanzleien mit Familienrecht in Erftstadt

Alle Kanzleien in Erftstadt

Familiengericht in der Nähe

Amtsgericht Kerpen, Nordring (8,4 km von Erftstadt entfernt). Offizielle Website.

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.

Tipp: Mediation erwägen

Eine Mediation kostet in der Regel 150 bis 300 € pro Stunde und ersetzt oft den Streit über Folgesachen. Viele Familienrechts-Kanzleien in Erftstadt sind zugleich Mediatoren.

Häufige Fragen: Umgangsrecht in Erftstadt

Wie oft darf ich mein Kind sehen?
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe. Üblich ist jedes zweite Wochenende plus ein Nachmittag unter der Woche und die Hälfte der Ferien. Bei Kleinkindern kürzere, häufigere Kontakte.
Kann ich in Erftstadt Verfahrenskostenhilfe bekommen?
Ja, wenn dein Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Der Antrag wird beim Familiengericht gestellt, meist über den Anwalt. Je nach Einkommen ist die Hilfe ratenfrei oder in bis zu 48 Monatsraten zurückzuzahlen.
Wer zahlt die Fahrtkosten zum Umgang?
Grundsätzlich der Umgangsberechtigte. Bei großen Entfernungen und geringem Einkommen können sie beim Unterhalt berücksichtigt werden.
Brauche ich für eine Scheidung in Erftstadt zwingend einen Anwalt?
Ja. Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Mindestens der Antragsteller muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehegatte kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen, darf dann aber keine eigenen Anträge stellen.
Kann der Umgang telefonisch oder per Video stattfinden?
Ja, als Ergänzung. Gerichte regeln bei großer Entfernung auch Videotelefonate mit festen Zeiten.

Weitere Anliegen in Erftstadt

Umgangsrecht in der Nähe

Trennung.net vermittelt keine Anwälte und erhält keine Provision. Die genannten Beträge basieren auf der Düsseldorfer Tabelle 2026 und den Gebührentabellen nach KostBRÄG 2025. Im Einzelfall entscheidet das Familiengericht. Stand: September 2026.