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Hessen

Umgangsrecht in Dreieich

Eine Trennung wirft in Dreieich dieselben rechtlichen Fragen auf wie überall in Deutschland. Beim Thema Umgangsrecht lohnt es sich trotzdem, die lokale Ebene zu kennen: Welches Gericht ist zuständig, welche Kanzlei hat Erfahrung, wie lange dauert es aktuell?

Kurz gesagt

Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern, jeder Elternteil ist zum Umgang verpflichtet und berechtigt (§ 1684 BGB). Eine gesetzliche Regelung zur Häufigkeit gibt es nicht, üblich sind jedes zweite Wochenende plus ein Nachmittag unter der Woche und hälftige Ferien. Streit regelt das Familiengericht.

Wochenenden, Ferien, Feiertage

Das Gesetz nennt keine Zahlen. In der Praxis der Familiengerichte in Dreieich und bundesweit hat sich ein Standardmodell etabliert: jedes zweite Wochenende von Freitag nach Schule bis Sonntagabend, ein fester Nachmittag in der Woche, die Hälfte der Schulferien und der Feiertage im Wechsel. Bei Kleinkindern kürzere, häufigere Kontakte ohne Übernachtung.

Vermittlung, Gericht, Ordnungsmittel

Wiederholte, unbegründete Umgangsverweigerung gilt als Bindungsintoleranz und kann bei einer späteren Sorgerechtsentscheidung zum Nachteil des verweigernden Elternteils ausgehen. Umgekehrt kann ein Elternteil, der den Umgang nicht wahrnimmt, dazu nur begrenzt gezwungen werden; das BVerfG hält Zwang nur für zulässig, wenn er dem Kind nützt.

Wann der Umgang eingeschränkt wird

Der Umgang kann eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn er das Kindeswohl gefährdet (§ 1684 Abs. 4 BGB), etwa bei Gewalt, Sucht, psychischer Erkrankung ohne Behandlung oder Entführungsgefahr. Der Ausschluss auf längere Zeit ist die Ausnahme und muss vom Gericht besonders begründet werden.

Umgangsrecht: Regeln und Praxis
BeratungJugendamt (§ 18 SGB VIII), kostenlos
EinschränkungNur bei Kindeswohlgefährdung, meist als begleiteter Umgang
Rechtsgrundlage§ 1684 BGB, Recht des Kindes und Pflicht der Eltern
StandardmodellJedes 2. Wochenende, ein Wochentag, halbe Ferien

Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.

In Städten wie Dreieich ist das Amtsgericht oft nur wenige Kilometer entfernt. Das erleichtert Termine, ändert aber nichts an der Dauer des Verfahrens, die vom Versorgungsausgleich bestimmt wird.

Kostenlose Stellen nutzen

Für Fragen zu Kindern, Umgang und Unterhalt ist das Jugendamt in Dreieich die erste Adresse, kostenlos und ohne Anwalt. Beratungshilfe beim Amtsgericht gibt es bei geringem Einkommen für die außergerichtliche Beratung. Erst wenn es um das Verfahren selbst geht, führt der Weg zwingend zur Kanzlei.

Kanzleien mit Familienrecht in Dreieich

Müller-Huy

Fachanwalt für Familienrecht (laut Website)

Karlstraße 34, 64283 Darmstadt · 17,1 km

Website

Alle Kanzleien in Dreieich

Familiengericht in der Nähe

Amtsgericht Offenbach am Main (10,2 km von Dreieich entfernt). Offizielle Website.

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.

Tipp: Mediation erwägen

Eine Mediation kostet in der Regel 150 bis 300 € pro Stunde und ersetzt oft den Streit über Folgesachen. Viele Familienrechts-Kanzleien in Dreieich sind zugleich Mediatoren.

Häufige Fragen: Umgangsrecht in Dreieich

Haben Großeltern ein Umgangsrecht?
Ja, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient (§ 1685 BGB). Das gilt auch für Geschwister und enge Bezugspersonen.
Brauche ich für eine Scheidung in Dreieich zwingend einen Anwalt?
Ja. Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Mindestens der Antragsteller muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehegatte kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen, darf dann aber keine eigenen Anträge stellen.
Was tun, wenn die Mutter oder der Vater den Umgang verhindert?
Zuerst Jugendamt, dann Antrag beim Familiengericht. Ein Beschluss ist mit Ordnungsgeld vollstreckbar.
Ist eine Online-Scheidung günstiger als beim Anwalt in Dreieich?
Nein. Die Gebühren nach RVG und FamGKG sind gesetzlich festgelegt und dürfen nicht unterschritten werden (§ 49b BRAO). Online-Anbieter sparen dir Wege, nicht Gebühren. Das Verfahren läuft ohnehin über das Familiengericht.
Wie oft darf ich mein Kind sehen?
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe. Üblich ist jedes zweite Wochenende plus ein Nachmittag unter der Woche und die Hälfte der Ferien. Bei Kleinkindern kürzere, häufigere Kontakte.

Weitere Anliegen in Dreieich

Umgangsrecht in der Nähe

Trennung.net vermittelt keine Anwälte und erhält keine Provision. Die genannten Beträge basieren auf der Düsseldorfer Tabelle 2026 und den Gebührentabellen nach KostBRÄG 2025. Im Einzelfall entscheidet das Familiengericht. Stand: September 2026.