Trennungsunterhalt in Villingen-Schwenningen
Trennungsunterhalt ist in Villingen-Schwenningen nicht anders geregelt als in Kiel oder Konstanz. Das Familienrecht ist Bundesrecht. Was sich unterscheidet, ist die Praxis vor Ort: das zuständige Familiengericht, die Kanzleien im Umkreis und ihre Wartezeiten. Genau darum geht es hier.
Trennungsunterhalt steht dem Ehegatten mit dem geringeren Einkommen ab dem Tag der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung zu (§ 1361 BGB). Faustformel: 45 Prozent der Differenz der bereinigten Nettoeinkommen beim Erwerbstätigen, 50 Prozent bei sonstigem Einkommen. Er muss eingefordert werden.
Rechenweg und Beispiele
Unser Unterhaltsrechner setzt die Faustformel um: 45 Prozent der Differenz aus Erwerbseinkommen, 50 Prozent aus sonstigem Einkommen, jeweils nach Abzug von Kindesunterhalt. Die Zahl ist ein Anhaltspunkt. Für Villingen-Schwenningen gelten die Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts, die im Detail abweichen können.
Anspruch und Verpflichtung
Anspruch hat, wer nach der Trennung nicht aus eigenem Einkommen den bisherigen Lebensstandard halten kann. Im ersten Trennungsjahr muss niemand eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, die er vorher nicht hatte (§ 1361 Abs. 2 BGB). Danach steigt die Erwartung, vor allem wenn keine kleinen Kinder betreut werden.
Was tun, wenn nicht gezahlt wird?
Wichtig zu wissen: Auf Trennungsunterhalt kann für die Zukunft nicht verzichtet werden (§ 1614 BGB analog), Vereinbarungen unter dem Existenzminimum sind unwirksam. Auch ein Verzicht in der Trennungsvereinbarung schützt den Pflichtigen also nicht sicher.
| Dauer | Ab Trennung bis Rechtskraft der Scheidung |
|---|---|
| Selbstbehalt Pflichtiger | 1.600 € (erwerbstätig) / 1.475 € (nicht erwerbstätig) inkl. Warmmiete, Düsseldorfer Tabelle 2026 |
| Erwerbstätigenbonus | 1/10 des bereinigten Erwerbseinkommens |
| Rechtsgrundlage | § 1361 BGB |
Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.
Villingen-Schwenningen hat rund 89.145 Einwohner. Neben den Kanzleien gibt es hier Erziehungs- und Familienberatungsstellen sowie das Jugendamt als kostenlose Anlaufstellen bei Fragen zu Kindern.
Die Gebühren für das Verfahren sind in Villingen-Schwenningen bei jeder Kanzlei gleich. Was sich unterscheidet, ist die Arbeitsweise: deeskalierend oder konfrontativ, erreichbar oder nicht, mit oder ohne Mediation. Zwei Erstgespräche zu je maximal 190 € netto sind eine günstige Investition, um das herauszufinden.
Kanzleien mit Familienrecht in Villingen-Schwenningen
Rechtsanwaltskanzlei Julia Zatschler
Fachanwalt für Familienrecht (laut Website)Niedere Straße 51, 78050 Villingen-Schwenningen
Rechtsanwälte Henn
Hauptstraße 63, 78647 Trossingen · 10,5 km
Lerner Lachenmaier & Partner
Marktplatz 14, 78647 Trossingen · 11,0 km
Rechtsanwaltsbüro Mussgnug, Zeyher, Eisen und Kollegen
Bahnhofstraße 33, 78532 Tuttlingen · 25,5 km
Alle Kanzleien in Villingen-Schwenningen
Amtsgericht Villingen-Schwenningen, Niedere Straße 94, 78050 Villingen-Schwenningen (2,5 km von Villingen-Schwenningen entfernt). Offizielle Website.
Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.
Neben Anwälten helfen in Villingen-Schwenningen Erziehungs- und Familienberatungsstellen kostenlos bei Fragen rund um Kinder, Umgang und Kommunikation. Das Jugendamt vermittelt und berät nach § 17 SGB VIII.
Häufige Fragen: Trennungsunterhalt in Villingen-Schwenningen
Ist eine Online-Scheidung günstiger als beim Anwalt in Villingen-Schwenningen?
Muss ich in Villingen-Schwenningen zum Scheidungstermin persönlich erscheinen?
Wie hoch ist der Trennungsunterhalt bei 2.500 € Nettoeinkommen des Ehemanns und 0 € der Ehefrau?
Zählt der Wohnvorteil als Einkommen?
Wo beantrage ich Trennungsunterhalt?
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Trennung.net vermittelt keine Anwälte und erhält keine Provision. Die genannten Beträge basieren auf der Düsseldorfer Tabelle 2026 und den Gebührentabellen nach KostBRÄG 2025. Im Einzelfall entscheidet das Familiengericht. Stand: September 2026.