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Nordrhein-Westfalen

Trennungsunterhalt in Tönisvorst

Für Trennungsunterhalt gibt es klare gesetzliche Vorgaben und viele Mythen. Wir trennen beides und ergänzen es um die lokale Ebene in Tönisvorst: Familiengericht, Kanzleien mit Familienrecht-Schwerpunkt und Beratungsstellen.

Kurz gesagt

Trennungsunterhalt steht dem Ehegatten mit dem geringeren Einkommen ab dem Tag der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung zu (§ 1361 BGB). Faustformel: 45 Prozent der Differenz der bereinigten Nettoeinkommen beim Erwerbstätigen, 50 Prozent bei sonstigem Einkommen. Er muss eingefordert werden.

Rechenweg und Beispiele

Ausgangspunkt sind die Nettoeinkommen beider Ehegatten, bereinigt um berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5 Prozent), Kindesunterhalt, angemessene Altersvorsorge und Schulden aus der Ehezeit. Beim Erwerbseinkommen bleibt ein Zehntel als Erwerbstätigenbonus beim Verdienenden. Die Differenz wird hälftig geteilt. Beispiel für Tönisvorst: 3.200 € gegen 1.400 € bereinigt ergibt rund 810 € Trennungsunterhalt.

Unterhalt berechnen

Wer muss zahlen, wer bekommt?

Anspruch hat, wer nach der Trennung nicht aus eigenem Einkommen den bisherigen Lebensstandard halten kann. Im ersten Trennungsjahr muss niemand eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, die er vorher nicht hatte (§ 1361 Abs. 2 BGB). Danach steigt die Erwartung, vor allem wenn keine kleinen Kinder betreut werden.

Vom Anspruch zur Zahlung

Wichtig zu wissen: Auf Trennungsunterhalt kann für die Zukunft nicht verzichtet werden (§ 1614 BGB analog), Vereinbarungen unter dem Existenzminimum sind unwirksam. Auch ein Verzicht in der Trennungsvereinbarung schützt den Pflichtigen also nicht sicher.

Trennungsunterhalt: Eckwerte 2026
Rechtsgrundlage§ 1361 BGB
Selbstbehalt Pflichtiger1.600 € (erwerbstätig) / 1.475 € (nicht erwerbstätig) inkl. Warmmiete, Düsseldorfer Tabelle 2026
Faustformel45 % der Differenz der bereinigten Erwerbseinkommen, 50 % bei sonstigem Einkommen
Erwerbstätigenbonus1/10 des bereinigten Erwerbseinkommens

Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.

Kleinere Städte wie Tönisvorst haben einen Vorteil: Die Kanzleien arbeiten seit Jahren mit demselben Familiengericht und kennen dessen Abläufe. Bei speziellen Fragen wie Unternehmensbewertung im Zugewinn führt der Weg aber oft in die nächste Großstadt.

Zwei Erstgespräche vergleichen

Die Gebühren für das Verfahren sind in Tönisvorst bei jeder Kanzlei gleich. Was sich unterscheidet, ist die Arbeitsweise: deeskalierend oder konfrontativ, erreichbar oder nicht, mit oder ohne Mediation. Zwei Erstgespräche zu je maximal 190 € netto sind eine günstige Investition, um das herauszufinden.

Kanzleien mit Familienrecht in Tönisvorst

Alle Kanzleien in Tönisvorst

Familiengericht in der Nähe

Amtsgericht Krefeld, Nordwall (4,3 km von Tönisvorst entfernt). Offizielle Website.

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.

Tipp: Trennungsdatum festhalten

Notiere das Datum der Trennung und teile es dem Ehepartner schriftlich mit. Das Trennungsjahr ist die wichtigste Frist im Scheidungsverfahren, und Streit über den Beginn kostet Monate.

Häufige Fragen: Trennungsunterhalt in Tönisvorst

Muss ich im Trennungsjahr arbeiten gehen?
Im ersten Jahr nach der Trennung grundsätzlich nicht, wenn du vorher nicht gearbeitet hast. Danach wird eine Erwerbstätigkeit erwartet, abhängig von Kinderbetreuung, Alter und Ausbildung.
Endet der Trennungsunterhalt automatisch?
Ja, mit Rechtskraft der Scheidung. Ab dann kann nachehelicher Unterhalt bestehen, der aber gesondert beantragt werden muss und strengeren Regeln folgt.
Zählt der Wohnvorteil als Einkommen?
Ja. Wer mietfrei im eigenen Haus wohnt, dem wird ein Wohnvorteil in Höhe der ersparten Miete zugerechnet, abzüglich Kreditraten und Instandhaltung.
Kann ich auf Trennungsunterhalt verzichten?
Für die Zukunft nicht wirksam, wenn dadurch das Existenzminimum unterschritten wird. Ein Verzicht in der Trennungsvereinbarung ist daher nur eingeschränkt verlässlich.
Brauche ich für eine Scheidung in Tönisvorst zwingend einen Anwalt?
Ja. Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Mindestens der Antragsteller muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehegatte kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen, darf dann aber keine eigenen Anträge stellen.

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Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Kanzleidaten stammen aus OpenStreetMap (ODbL) und wurden gegen die jeweilige Kanzlei-Website auf Familienrecht-Bezug geprüft; für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Stand: September 2026.