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Mecklenburg-Vorpommern

Trennungsunterhalt in Neubrandenburg

Trennungsunterhalt in Neubrandenburg: Die rechtlichen Grundlagen stehen im BGB und im FamFG, die Kosten im RVG und im FamGKG. Was das für dich konkret bedeutet, welche Fristen laufen und wo du in Neubrandenburg Unterstützung findest, liest du hier.

Kurz gesagt

Wer während der Trennung weniger verdient, kann Trennungsunterhalt verlangen. Grundlage sind die bereinigten Nettoeinkommen beider Ehegatten, abgezogen wird ein Erwerbstätigenbonus von einem Zehntel. Selbstbehalt des Pflichtigen: 1.600 € bei Erwerbstätigkeit, 1.475 € sonst (Düsseldorfer Tabelle 2026).

Die Berechnung Schritt für Schritt

Ausgangspunkt sind die Nettoeinkommen beider Ehegatten, bereinigt um berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5 Prozent), Kindesunterhalt, angemessene Altersvorsorge und Schulden aus der Ehezeit. Beim Erwerbseinkommen bleibt ein Zehntel als Erwerbstätigenbonus beim Verdienenden. Die Differenz wird hälftig geteilt. Beispiel für Neubrandenburg: 3.200 € gegen 1.400 € bereinigt ergibt rund 810 € Trennungsunterhalt.

Unterhalt berechnen

Wer muss zahlen, wer bekommt?

Zahlen muss der Ehegatte mit dem höheren Einkommen, solange ihm der Selbstbehalt bleibt: 1.600 € monatlich bei Erwerbstätigkeit, 1.475 € sonst (Düsseldorfer Tabelle 2026, jeweils inklusive Warmmiete). Reicht das Einkommen nicht für alle Berechtigten, gehen minderjährige Kinder vor (§ 1609 BGB).

Vom Anspruch zur Zahlung

Wichtig zu wissen: Auf Trennungsunterhalt kann für die Zukunft nicht verzichtet werden (§ 1614 BGB analog), Vereinbarungen unter dem Existenzminimum sind unwirksam. Auch ein Verzicht in der Trennungsvereinbarung schützt den Pflichtigen also nicht sicher.

Trennungsunterhalt: Eckwerte 2026
DauerAb Trennung bis Rechtskraft der Scheidung
Erwerbstätigenbonus1/10 des bereinigten Erwerbseinkommens
Selbstbehalt Pflichtiger1.600 € (erwerbstätig) / 1.475 € (nicht erwerbstätig) inkl. Warmmiete, Düsseldorfer Tabelle 2026
Rechtsgrundlage§ 1361 BGB

Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.

Neubrandenburg hat rund 64.390 Einwohner. Neben den Kanzleien gibt es hier Erziehungs- und Familienberatungsstellen sowie das Jugendamt als kostenlose Anlaufstellen bei Fragen zu Kindern.

Kostenlose Stellen nutzen

Für Fragen zu Kindern, Umgang und Unterhalt ist das Jugendamt in Neubrandenburg die erste Adresse, kostenlos und ohne Anwalt. Beratungshilfe beim Amtsgericht gibt es bei geringem Einkommen für die außergerichtliche Beratung. Erst wenn es um das Verfahren selbst geht, führt der Weg zwingend zur Kanzlei.

Kanzleien mit Familienrecht in Neubrandenburg

Alle Kanzleien in Neubrandenburg

Familiengericht in der Nähe

Amtsgericht Neubrandenburg (0,5 km von Neubrandenburg entfernt). Offizielle Website.

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.

Tipp: Beratungsstellen nutzen

Neben Anwälten helfen in Neubrandenburg Erziehungs- und Familienberatungsstellen kostenlos bei Fragen rund um Kinder, Umgang und Kommunikation. Das Jugendamt vermittelt und berät nach § 17 SGB VIII.

Häufige Fragen: Trennungsunterhalt in Neubrandenburg

Muss ich im Trennungsjahr arbeiten gehen?
Im ersten Jahr nach der Trennung grundsätzlich nicht, wenn du vorher nicht gearbeitet hast. Danach wird eine Erwerbstätigkeit erwartet, abhängig von Kinderbetreuung, Alter und Ausbildung.
Was ist der Unterschied zwischen Fachanwalt für Familienrecht und Anwalt mit Schwerpunkt Familienrecht?
Der Fachanwaltstitel wird von der Rechtsanwaltskammer nach Nachweis von 120 Fällen und einem Lehrgang verliehen und erfordert jährliche Fortbildung. Ein Schwerpunkt ist eine Selbstbeschreibung ohne Prüfung. Beides kann gut sein, der Titel ist aber ein verlässlicher Qualitätsanker.
Brauche ich für eine Scheidung in Neubrandenburg zwingend einen Anwalt?
Ja. Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Mindestens der Antragsteller muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehegatte kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen, darf dann aber keine eigenen Anträge stellen.
Wo beantrage ich Trennungsunterhalt?
Beim Familiengericht am Wohnort des Berechtigten oder des Pflichtigen, über einen Anwalt. Im Eilfall per einstweiliger Anordnung.
Kann ich in Neubrandenburg Verfahrenskostenhilfe bekommen?
Ja, wenn dein Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Der Antrag wird beim Familiengericht gestellt, meist über den Anwalt. Je nach Einkommen ist die Hilfe ratenfrei oder in bis zu 48 Monatsraten zurückzuzahlen.

Weitere Anliegen in Neubrandenburg

Trennungsunterhalt in der Nähe

Trennung.net vermittelt keine Anwälte und erhält keine Provision. Die genannten Beträge basieren auf der Düsseldorfer Tabelle 2026 und den Gebührentabellen nach KostBRÄG 2025. Im Einzelfall entscheidet das Familiengericht. Stand: September 2026.