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Nordrhein-Westfalen

Trennungsunterhalt in Lage

Für Trennungsunterhalt gibt es klare gesetzliche Vorgaben und viele Mythen. Wir trennen beides und ergänzen es um die lokale Ebene in Lage: Familiengericht, Kanzleien mit Familienrecht-Schwerpunkt und Beratungsstellen.

Kurz gesagt

Wer während der Trennung weniger verdient, kann Trennungsunterhalt verlangen. Grundlage sind die bereinigten Nettoeinkommen beider Ehegatten, abgezogen wird ein Erwerbstätigenbonus von einem Zehntel. Selbstbehalt des Pflichtigen: 1.600 € bei Erwerbstätigkeit, 1.475 € sonst (Düsseldorfer Tabelle 2026).

Die Berechnung Schritt für Schritt

Ausgangspunkt sind die Nettoeinkommen beider Ehegatten, bereinigt um berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5 Prozent), Kindesunterhalt, angemessene Altersvorsorge und Schulden aus der Ehezeit. Beim Erwerbseinkommen bleibt ein Zehntel als Erwerbstätigenbonus beim Verdienenden. Die Differenz wird hälftig geteilt. Beispiel für Lage: 3.200 € gegen 1.400 € bereinigt ergibt rund 810 € Trennungsunterhalt.

Unterhalt berechnen

Anspruch und Verpflichtung

Zahlen muss der Ehegatte mit dem höheren Einkommen, solange ihm der Selbstbehalt bleibt: 1.600 € monatlich bei Erwerbstätigkeit, 1.475 € sonst (Düsseldorfer Tabelle 2026, jeweils inklusive Warmmiete). Reicht das Einkommen nicht für alle Berechtigten, gehen minderjährige Kinder vor (§ 1609 BGB).

Trennungsunterhalt durchsetzen

Der erste Schritt ist ein Auskunftsverlangen: Du hast Anspruch auf Belege über das Einkommen des anderen (§ 1361 Abs. 4 BGB). Bleibt die Zahlung aus, kann der Unterhalt beim Familiengericht in Lage beantragt werden, im Eilfall per einstweiliger Anordnung, die innerhalb weniger Wochen ergeht.

Trennungsunterhalt: Eckwerte 2026
DauerAb Trennung bis Rechtskraft der Scheidung
Erwerbstätigenbonus1/10 des bereinigten Erwerbseinkommens
Selbstbehalt Pflichtiger1.600 € (erwerbstätig) / 1.475 € (nicht erwerbstätig) inkl. Warmmiete, Düsseldorfer Tabelle 2026
RückwirkungNur ab Monat der Aufforderung oder Auskunftsverlangen (§ 1613 BGB)

Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.

Mit rund 35.311 Einwohnern liegt Lage in der Größenklasse, in der Fachanwälte für Familienrecht verfügbar, aber nicht zahlreich sind. Wer einen Fachanwalt will, sollte früh anfragen.

Kostenlose Stellen nutzen

Für Fragen zu Kindern, Umgang und Unterhalt ist das Jugendamt in Lage die erste Adresse, kostenlos und ohne Anwalt. Beratungshilfe beim Amtsgericht gibt es bei geringem Einkommen für die außergerichtliche Beratung. Erst wenn es um das Verfahren selbst geht, führt der Weg zwingend zur Kanzlei.

Kanzleien mit Familienrecht in Lage

Alle Kanzleien in Lage

Familiengericht in der Nähe

Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße (7,2 km von Lage entfernt). Offizielle Website.

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.

Tipp: Steuerklasse anpassen

Im Jahr nach der Trennung endet das Ehegattensplitting. Die Steuerklassen III/V oder IV/IV müssen dann auf I bzw. II umgestellt werden. Wer das vergisst, zahlt nach.

Häufige Fragen: Trennungsunterhalt in Lage

Muss ich im Trennungsjahr arbeiten gehen?
Im ersten Jahr nach der Trennung grundsätzlich nicht, wenn du vorher nicht gearbeitet hast. Danach wird eine Erwerbstätigkeit erwartet, abhängig von Kinderbetreuung, Alter und Ausbildung.
Endet der Trennungsunterhalt automatisch?
Ja, mit Rechtskraft der Scheidung. Ab dann kann nachehelicher Unterhalt bestehen, der aber gesondert beantragt werden muss und strengeren Regeln folgt.
Wie hoch ist der Trennungsunterhalt bei 2.500 € Nettoeinkommen des Ehemanns und 0 € der Ehefrau?
Nach Abzug von 5 % berufsbedingten Aufwendungen und dem Erwerbstätigenbonus ergibt sich grob: 2.375 € × 0,45 ≈ 1.069 €. Der Selbstbehalt von 1.600 € bleibt gewahrt. Kindesunterhalt würde vorher abgezogen.
Brauche ich für eine Scheidung in Lage zwingend einen Anwalt?
Ja. Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Mindestens der Antragsteller muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehegatte kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen, darf dann aber keine eigenen Anträge stellen.
Zählt der Wohnvorteil als Einkommen?
Ja. Wer mietfrei im eigenen Haus wohnt, dem wird ein Wohnvorteil in Höhe der ersparten Miete zugerechnet, abzüglich Kreditraten und Instandhaltung.

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Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Kanzleidaten stammen aus OpenStreetMap (ODbL) und wurden gegen die jeweilige Kanzlei-Website auf Familienrecht-Bezug geprüft; für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Stand: September 2026.