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Trennungsjahr in Ludwigsfelde

In Ludwigsfelde leben rund 29.635 Menschen. Statistisch wird ein erheblicher Teil der Ehen irgendwann geschieden. Wenn du selbst gerade beim Thema Trennungsjahr stehst, hilft dir diese Seite mit Regeln, Zahlen und Kanzleien aus Ludwigsfelde.

Kurz gesagt

Trennungsjahr bedeutet: zwölf Monate ohne eheliche Lebensgemeinschaft, danach Scheidungsantrag. Wer in der gemeinsamen Wohnung bleibt, muss getrennt wirtschaften, schlafen und den Alltag organisieren. Das Familiengericht fragt im Termin beide Ehegatten nach dem Trennungszeitpunkt.

Was im Trennungsjahr rechtlich gilt

Getrennt leben heißt nach § 1567 BGB, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht mehr herstellen will. Gemeinsame Mahlzeiten, Wäsche waschen für den anderen oder ein gemeinsames Konto sprechen dagegen. Gerichte in Ludwigsfelde und anderswo prüfen das im Zweifel genau.

Trennungsjahr berechnen

Wenn niemand ausziehen kann

Ein Auszug ist keine Aufgabe von Rechten. Wer geht, verliert weder Ansprüche auf Hausrat noch auf die Wohnung, sollte die Trennung aber schriftlich mitteilen und das Datum festhalten. Nach sechs Monaten außerhalb der Wohnung gilt die Wohnung im Zweifel als dem anderen überlassen.

Versöhnung, Verkürzung und Härtefall

Ein Versöhnungsversuch über kurze Zeit unterbricht das Trennungsjahr nicht (§ 1567 Abs. 2 BGB). Als Faustregel gelten bis zu drei Monate, im Einzelfall entscheidet das Gericht. Scheitert der Versuch, läuft das Jahr weiter, als hätte es ihn nicht gegeben.

Trennungsjahr auf einen Blick
Dauer12 Monate (§ 1566 Abs. 1 BGB)
VersöhnungsversuchKurze Zeit (Richtwert bis 3 Monate) unterbricht nicht (§ 1567 Abs. 2 BGB)
HärtefallScheidung vor Ablauf nur bei Unzumutbarkeit (§ 1565 Abs. 2 BGB)
SteuerZusammenveranlagung letztmals im Trennungsjahr, dann Steuerklassenwechsel

Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.

Für Ludwigsfelde zeigen wir Kanzleien im Umkreis von 30 Kilometern, weil in kleineren Städten nicht jede Fachrichtung vor Ort vertreten ist. Ein Erstgespräch lässt sich meist auch per Video führen.

Erst Fakten, dann Termin

Bevor du in Ludwigsfelde eine Kanzlei anrufst, notiere drei Dinge: das Trennungsdatum, die Nettoeinkommen beider Ehegatten und ob ihr euch über Kinder, Unterhalt und Vermögen einig seid. Mit diesen Angaben kann der Anwalt im Erstgespräch bereits Verfahrenswert, Kosten und Dauer realistisch einschätzen, statt nur allgemein zu beraten.

Kanzleien mit Familienrecht in Ludwigsfelde

Alle Kanzleien in Ludwigsfelde

Familiengericht in der Nähe

Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam (18,4 km von Ludwigsfelde entfernt). Offizielle Website.

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.

Tipp: Unterlagen vorbereiten

Bring zum ersten Termin die Heiratsurkunde, Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, Geburtsurkunden der Kinder und, falls vorhanden, den Ehevertrag mit. Das spart eine zweite Runde.

Häufige Fragen: Trennungsjahr in Ludwigsfelde

Ist das Trennungsjahr auch bei Ehevertrag Pflicht?
Ja. Ein Ehevertrag regelt Vermögensfragen, nicht die Scheidungsvoraussetzungen. Das Trennungsjahr ist gesetzlich und nicht abdingbar.
Brauche ich für eine Scheidung in Ludwigsfelde zwingend einen Anwalt?
Ja. Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Mindestens der Antragsteller muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehegatte kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen, darf dann aber keine eigenen Anträge stellen.
Wann beginnt das Trennungsjahr genau?
Mit dem Tag, an dem die häusliche Gemeinschaft aufgegeben wird und ein Ehegatte erkennbar nicht mehr zusammenleben will. Es empfiehlt sich, das Datum schriftlich mitzuteilen.
Wie lange dauert eine Scheidung in Ludwigsfelde?
Eine einvernehmliche Scheidung dauert nach Ablauf des Trennungsjahres meist vier bis acht Monate, streitige Verfahren mit Folgesachen deutlich länger. Die Auslastung des jeweiligen Gerichts spielt eine Rolle.
Kann ich während des Trennungsjahres Unterhalt verlangen?
Ja, Trennungsunterhalt ab dem Tag der Trennung, wenn ein Einkommensgefälle besteht. Der Anspruch muss geltend gemacht werden, rückwirkend nur ab Aufforderung.

Weitere Anliegen in Ludwigsfelde

Trennungsjahr in der Nähe

Trennung.net vermittelt keine Anwälte und erhält keine Provision. Die genannten Beträge basieren auf der Düsseldorfer Tabelle 2026 und den Gebührentabellen nach KostBRÄG 2025. Im Einzelfall entscheidet das Familiengericht. Stand: September 2026.